Hallo Forumianer,
ich verfüge über einen Firmenwagen, welcher nach der 1%-Regelung versteuert wird - Kaufpreis: 35.510,00 € Brutto -> 546,70 € geldwerter Vorteil (inkl. KM-Pauschale).
Zusätzlich ist lt. Vereinbarung ein Eigenanteil vorgesehen: 219 EUR + 51,43 EUR für Sonderausstattung -> 270,43 € Brutto
Lt. Sachbezugsermittlung ergibt sich somit ein monatlich u versteuernder Geldwert i.H. von 265,62 € Brutto.
Dieser Geldwerte Vorteil wird mir anschließend vom Nettolohn richtigerweise auch abgezogen.
Jetzt zieht der Arbeitgeber zusätzlich weitere Kostenbeteiligungen i.H. von 270,43 € (219,00: KFZ Kostenbeteiligung + 51,43: KFZ Leasinganteil) ergänzend zu den 1%-Beträgen von meinem Nettolohn ab.
Frage: Können diese zusätzlichen Kostenbeteiligungen in irgendeiner Form steuerlich geltend gemacht werden? Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind keine weiteren Angaben vorhanden. Theoretisch mindern diese Kosten ja zusätzlich den geldwerten Vorteil oder verstehe ich hier etwas falsch?
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Vielen Dank.
MFG
Sinus1986
KFZ-Kostenbeteiligungen bei Firmenwagen
Re: KFZ-Kostenbeteiligungen bei Firmenwagen
Ich bräuchte echt hier eine Aussage von eurer Seite... wäre super, wenn Ihr eure Einschätzung preisgeben könntet....
Re: KFZ-Kostenbeteiligungen bei Firmenwagen
Woher sollen wir wissen, warum der AG entgegen der vertraglichen Vereinbarung monatlich zuviel vom Nettolohn abzieht? Richtig wäre ein Abzug von 270,43 und nicht 536,05.
Re: KFZ-Kostenbeteiligungen bei Firmenwagen
Entschuldigt bitte.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung für Firmenwagen, wo eben diese Kosten festgelegt werden.
Allerdings ist für mich die Frage, ob diese Kosten nicht trotzdem irgendwo geltend gemacht werden können, da diese ja ausschließlich für den Firmenwagen anfallen.
Ohne den Firmenwagen hätte ich ja auch nicht diese Kosten.
Der Arbeitgeber sagt, dass keine Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung notwendig ist, da für diese Kosten ja auch keine Lohnsteuer berechnet worden ist.
Irgendwie werden wir hier doppelt bestraft.
MfG
Es gibt eine Betriebsvereinbarung für Firmenwagen, wo eben diese Kosten festgelegt werden.
Allerdings ist für mich die Frage, ob diese Kosten nicht trotzdem irgendwo geltend gemacht werden können, da diese ja ausschließlich für den Firmenwagen anfallen.
Ohne den Firmenwagen hätte ich ja auch nicht diese Kosten.
Der Arbeitgeber sagt, dass keine Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung notwendig ist, da für diese Kosten ja auch keine Lohnsteuer berechnet worden ist.
Irgendwie werden wir hier doppelt bestraft.
MfG