Hallo in die Runde!
Ich habe eine Frage, ob man als Eigentümer einer nicht selbst genutzten Immobilie, aus der auch keine Einnahmen wie Mieten bezogen werden, Renovierungsarbeiten bei der Einkommensteuererklärung angeben werden können. Ich habe gelesen, dass dies nicht möglich sein soll?
Folgendes Beispiel will ich anbringen:
- Eigentümer eine Immobilie
- nicht selbst genutzt, auch keinerlei Einnahmen wie Mieten etc.
- bewohnt durch Eltern aufgrund mietfreiem Wohnrecht und eingeräumten Nießbrauchsrecht
- Renovierung der Fassade (Malerarbeiten und Einrüstung)
- Notwendigkeit der Renovierung wegen Feuchtigkeitsschäden
- Finanzamt weiß um die Immobilie und dass daraus keine Einnahmen generiert werden
Können die Kosten für die Renovierung in irgendeiner Form bei der Steuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, kann es ganz normal wie andere Handwerkerleistungen angegeben werden oder bedarf es da "Winkelzüge", die ich (noch) nicht kenne?
Ich freue mich auf die Antworten.
Lieben Gruß und vielen Dank!
Renovierungsarbeiten bei nicht selbst genutzter Immobilie / Immobilie ohne Einnahmen
Re: Renovierungsarbeiten bei nicht selbst genutzter Immobilie / Immobilie ohne Einnahmen
Nein, da weder WK im Sinne §9 EStG, da keine Einnahmeerzielungsabsicht besteht, noch im Sinne des §35a EStG, da weder für eigenen Haushalt noch für Haushalt eines nach §32 EStG zu berücksichtigenden Kindes erfolgt!Steggi hat geschrieben: Können die Kosten für die Renovierung in irgendeiner Form bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Es gibt keine legalen "Winkelzüge"!Steggi hat geschrieben:bedarf es da "Winkelzüge", die ich (noch) nicht kenne?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Renovierungsarbeiten bei nicht selbst genutzter Immobilie / Immobilie ohne Einnahmen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!