Hallo,
ich habe durch eine DHH mit wöchentlichen Heimfahrten und Fahrten zur Arbeit laut meines Sachbearbeiters die 4500 Euro Grenze geknackt. Ich war bisher der Überzeugung, dass diese 4500-Euro-Grenze nur für die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit gilt. Die Heimfahrten sind extra zu betrachten und unbeschränkt abziehbar mit 30 ct pro Entfernungskilometer. Im EStG kann ich nicht erkennen, dass die Beschränkung für beide Arten von Fahrten gemeinsam gilt. Gibt es hierzu Erfahrungen, oder ein Argument, mit dem ich meinen SB überzeugen kann? Vielen Dank vorab.
Beste Grüße