Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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souldeep91
Beiträge: 3
Registriert: 23. Jan 2020, 00:49

Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von souldeep91 »

Liebe Leute,

der Ursprungspost ist schon ein wenig veraltet, aber ich habe dazu noch eine zusätzliche Frage.
Angenommen man hat im Jahr 2019 angefangen zu arbeiten, und kommt jetzt Brutto auf 11.000 Euro.
Der Verlustvortrag beträgt bis einschließlich 2018 4000 Euro, sodass ja (bei Steuerfreibetrag 9000 Euro), wenn man nun den Verlustvortrag für die Steuererklärung 2019 anrechnetE, 2000 Euro sinnfrei verpuffTen.
Im Jahr 2020 allerdings hat man 20.000 Euro verdient, sodass es ja viel sinnvoller wäre, die 4000 Euro Verlustvortrag, die sich bis 2018 angesammelt haben hier zu nutzen.
Kann ich jetzt nicht einfach meine Steuererklärung von 2020 zuerst einreichen? Also dann würden mir von den 20.000 Euro 4000 Euro zu versteuerndes Einkommen abgezogen und nichts wäre verpufft.
Sobald ich den Bescheid dann habe, kann ich ja auch noch zusätzlich meine Steuererklärung von 2019 einreichen und bekomme durch Sonderausgaben in 2019 nun hier auch mit etwas Glück noch Geld wieder.

Geht das? Oder muss ich die Steuererklärungen streng in zeitlich chronologischer Reihenfolge einreichen? Noch kleine Zusatzinfo, ich bin Student, deswegen hab ich soweit ich da durchblicke immer länger Zeit meine Steuererklärungen einzureichen. Oder gilt das nur bis zu einem Maximal Jahresverdienst?

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von muemmel »

Kann ich jetzt nicht einfach meine Steuererklärung von 2020 zuerst einreichen? Nein, können Sie nicht - erstens können Sie sowieso noch keine Erklärung für 2020 einreichen, und zweitens wandern Verluste immer ins Folgejahr.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von taxpert »

souldeep91 hat geschrieben: Kann ich jetzt nicht einfach meine Steuererklärung von 2020 zuerst einreichen?
Kannst Du schon! Nur bringt es nichts! Der auf den 31.12.2018 festgestellte Verlustvortrag wird dann um die in den E-Daten gespeicherten Lohneinkünfte gemindert und dann entsprechend -hier also mit 0 €- auf den 31.12.2019 mit Bescheid festgestellt, R10d Abs.4 Sätze 2 und 3 EStR! In 2020 wird daher nichts verrechnet. Im Ergebnis hat @muemmel daher recht!

taxpert
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reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

außerdem - nehmen wir mal an es ginge - würde der Bescheid für 2019 den für 2020 wieder ändern, unabhängig von der Reihenfolge.

Beispiel: Man hat 2018 einen Verlust, gibt aber keine Erklärung ab (etwa weil man nicht daran glaubt jemals wieder Steuern zahlen müssen).
Nun kommt 2019 mit einer Pflichtveranlagung, und es kommt überraschend doch eine Steuer heraus.
Daraufhin könnte die Erklärung für 2018 doch noch nachgeholt werden, und der Bescheid würde auch den für 2019 ändern.

Das Beispiel kommt real übrigens durchaus vor, beispielsweise bei Rentnern.

Stefan
souldeep91
Beiträge: 3
Registriert: 23. Jan 2020, 00:49

Re: Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von souldeep91 »

Liebe Community,

vielen Dank für die Klarstellung :)

Liebe Grüße
souldeep91
Beiträge: 3
Registriert: 23. Jan 2020, 00:49

Re: Verpufft der Verlustvortrag.. Freibetrag?

Beitrag von souldeep91 »

Liebe Community,

vielen Dank für die Aufklärung,

liebe Grüße :)
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