Student mit Sonderausgaben … vielleicht?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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10vor6
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Registriert: 15. Jan 2020, 22:12

Student mit Sonderausgaben … vielleicht?

Beitrag von 10vor6 »

Hallo liebe Leute,

ich bin ein Student der darauf gehofft hatte dass der Bundesgerichtshof bezüglich Werbungskosten zugunsten der Studenten entscheidet … das war für uns leider nicht der Fall. Dann fiel mir aber noch ein dass ich dieses Jahr recht viel verdient habe (<9400€) und damit Steuern bezahlt habe und meine Anschaffung so über die Sonderausgaben teilweise geltend machen könnte.
Es geht um einen PC mit Monitor für ca. 2600€ den ich allerdings selbst zusammenbaue (für ein optimales Preis/Leistungsverhältnis). Der Rechner wird primär für das Studium angeschafft. Kompliziert wird es jetzt für mich da ich Schlaumeier einen Teil der Hardware im Dez. 2019 gekauft habe und den Rest im Jan. 2020 …

Prämisse:
Ich gehe mal davon aus dass ich in 2020 nicht mehr genug Einkünfte habe um über den Einkommensfreibetrag zu kommen und damit für 2020 keine Sonderausgaben in der Steuererklärung nutzen kann.

Meine Frage(n):
1. Kann der Rechner über die Sonderausgaben überhaupt geltend gemacht werden auch wenn ein Teil der Hardware in 2020 gekauft wurde?
Kann zumindest die Hardware die in 2019 gekauft wurde geltend gemacht werden?

2. Zu welchem Prozentsatz kann ein PC in den Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden? 100% oder wie ich vermute 50%, da 50% private Nutzung & 50% "professionelle" Nutzung?

Hoffe das die erste Frage jetzt nicht zu spezifisch/selten ist …


Eine Antwort von erfahrenen Steuerzahlern oder Ex-Studenten würde mir echt helfen, da es für mich im Moment zu lange dauert Mitglied im Steuerhilfeverein zu werden und ich auch nicht 200€ blechen möchte für die paar Fragen … Hätte ich alle Teile in einem Jahr gekauft wäre mir die Sache eigentlich auch klar.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student mit Sonderausgaben … vielleicht?

Beitrag von muemmel »

Was Sie übersehen haben - der PC muß über 3 Jahre abgeschrieben werden. Und die Abschreibung beginnt mit der Betriebsbereitschaft, d. h., 2020. Ich hätte aber einen anderen Tipp für Sie - setzen Sie die studentische KV und PV ab. Mit soviel Verdienst können Sie ja nicht über die Eltern versichert gewesen sein...
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