Doppelte Haushaltsführung als Student?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kopierpapier
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Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Hallo,

folgendes ist der Fall. Seit Oktober 2017 bin ich für mein Zweitstudium nach Heidelberg gezogen. Die ersten 2 Jahre habe ich in einer WG gelebt und seit diesem Jahr wohne ich in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung. Hauptwohnsitz ist in Heidelberg, da ich das beantragte Wohngeld nur für den Erstwohnsitz erhalten kann. Zweitwohnsitz ist bei meiner Mutter in der Heimat. Bei meiner Mutter habe ich aber auch meinen Lebensmittelpunkt, deswegen fahre ich mindestens alle 2 Wochen übers Wochenende nach Hause. Dort wohne ich in einer kleinen Einliegerwohnung, mit eigenem Bad etc.

Ich habe kein geregeltes Einkommen, arbeite aber während der Semesterferien in der Industrie, wobei dann einiges an Lohnsteuer anfällt.
Am Haushalt zuhause beteilige ich micht nicht, allerdings habe ich meiner Mutter bislang das Kindergeld überlassen. Seit November bin ich aber 25 und das Kindergeld fällt somit weg.

Im Internet habe ich gelesen, dass man viele Kosten fürs Studium als Werbungskosten im Verlustvortrag bis nach dem Studium mitnehmen kann um dann auf das erste richtige Gehalt anrechnen zu lassen. Neben Lernmittel, wie Bücher etc. anscheinend auch die Ausgaben für Miete und Fahrten in die Heimat.

Kann man einschätzen, ob ich die doppelte Haushaltsführung durchbekomme? Im Internet finde ich dazu widersprüchliches.
Einmal habe ich gelesen, dass man sich zu mindestens 10% an den Mietkosten in der Heimat beteiligen muss. Dann wieder, dass das nicht notwendig ist, hier:

https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich
BFH-Urteil vom 19.9.2012, VI R 78/10

Wäre super, falls da jemand genaueres weiß.
Danke!
Severina
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Severina »

Um Verlustvorträge mit in die Zukunft nehmen zu können, müssen erst mal Verluste entstehen. In Ihrem Fall müssten die Werbungskosten die Einnahmen aus,der Tätigkeit in der vorlesungsfreien Zeit übersteigen, ist dem denn so? Da Sie schreiben, es fällt "einiges an Lohnsteuer an", scheint dies nämlich unwahrscheinlich.

Eine Einkommensteuererklärung für 2017 und 18 sollten Sie schon abgeben, da Sie nur zeitweise arbeiten, sollten sich daraus sogar ganz ohne Werbungskosten Erstattungen ergeben.
Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Je genau, deswegen will ich mich ja jetzt an die Steuererklärungen machen.
Für 2017 bekomme ich ~ 800 Lohnsteuer zurück und 2018 sogar 1100€.

Allerdings zahle ich im Jahr über 6000€ Miete. Deswegen die Frage, ob man das in meinem Fall unter der doppelten Haushaltsführung als Verlustvortrag anmelden könnte
Severina
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Severina »

Nun, bleibt denn bei Verrechnung der Kosten mit den Einnahmen ein Verlust übrig?
Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Wenn ich rechne 1200 Lohnsteuer und 6000€ Miete dann bleibt da natürlich ein Verlust über.
Die Frage ist ja aber nicht ob ein Verlust existiert, sondern ob auf meine Situation die doppelte Haushaltsführung zutrifft.
Darum geht es.

Weil wenn nicht, dann kann ich mir diesen Verlust in die Haare schmieren
Severina
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Severina »

Es geht aber nicht um den Vergleich Lohnsteuer und Miete, sondern um den Vergleich EINKOMMEN und Miete. Wenn Ihre Einkünfte die Werbungskosten INCL. dHHF übersteigen, dann ist es völlig wurscht, ob die doppelte HHF absetzbar ist, da sich kein vortragsfähiger Verlust ergibt. ICH möchte daher zuerst ersteres prüfen und erst dann in die rechtlichen Feinheiten zur dHHF einsteigen.

ICH bin aber auch im Urlaub und mag keine langen Texte lesen und schreiben, ohne dass eine Notwendigkeit hierfür besteht, vielleicht mag ja jemand anderes.

Zur Verdeutlichung : Werbungskosten werden IMMER zuerst mit den Einkünften des gleichen Jahres verrechnet, da gibt es kein Wahlrecht. NUR, wenn die WK eines Jahres die Einkünfte des gleichen Jahres übersteigen - VOR Abzug von Sonderausgaben - entsteht überhaupt ein vortragsfähiger Verlust. Es ist durchaus möglich und absolut kein Ausnahmefall, dass die aus einem Zweitstudium resultierenden Werbungskosten völlig verpuffen, weil der Student Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hat - die also auch ohne Werbungskosten nicht zu Steuern geführt hätten - und weil diese Einkünfte die WK ohne jeglichen steuermindernden Effekt auffressen. Genau das passiert auch dann, wenn bei einem vereits bestehenden Verlustvortrag der erste "richtige" Job erst gegen Ende eines Jahres angetreten wird, so dass in diesem Jahr nur für wenige Monate Gehalt bezogen wird: auch dann fressen die Einkünfte den Verlustvortrag ohne oder mit sehr geringem steuermindernden Effekt auf, auch hier kann man NICHT wählen, den Verlustvortrag erst später in Abzug zu bringen.

Das wird sehr oft falsch verstanden, ob dies bei Ihnen der Fall ist, weiß ich natürlich nicht.
muemmel
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von muemmel »

Wenn ich rechne 1200 Lohnsteuer und 6000€ Miete dann bleibt da natürlich ein Verlust über. Es kommt nicht auf die Lohnsteuer an, sondern auf das Einkommen - wie hoch war dieses also?
Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Entschuldigt wenn ich mürrisch oder fordernd rübergekommen bin, das war nicht meine Absicht. Ich weiß, dass alle Beiträge hier in eurer Freizeit und unentgeltlich geschrieben werden. Ich bin in vielen Foren angemeldet, sei es Auto, Elektronik etc. und ich finde es Klasse, dass man sich dort mit Leuten austauschen kann, die Ahnung von der Materie haben. Ich kenne mich zum Beispiel gut rund ums Auto aus, dafür ist die Steuerwelt relativ neu für mich.

Bisher dachte ich, dass man die verursachten Werbungskosten (Miete, Fahrten, Bücher, Lernmaterialien) aufsummieren, mit dem abgeführten Steuern gegenrechnen und dann für nach dem Studium mitnehmen kann. Also beispielhaft ganz plakativ, 1000€ järhlich an Steuern abgeführt, 5000€ an Werbungskosten, würde einen Minus von 4000€ machen. Drei Jahre studiert, könnte man dann nach dem Studium das erste zu versteuernde Einkommen um 12.000€ mindern. Aber das ist falsch gedacht oder?

2018 hab ich ~5200€ Brutto in den Ferienjobs und ~ 1800€ Brutto an Dividence eingenommen.
Ausgaben waren 12*450 = 5400€ Miete (ohne Strom, Internet etc.), diverse Bücher die ich jetzt mal vernachlässigen würde, die tägliche Fahrt zur 8km entfernten Uni und alle 2 Wochen die Fahrt ins 200km entfernte zuhause. Bei den Fahrten kann man immer nur die einfache Entfernung angeben, ist das richtig? Wären dann für die Heimfahrt 25 Fahrten * 200 km * 0,3€ = 1500€ und für die Uni ohne genau zu rechnen einfach mal angenommene 300€.

Also hier im Beispiel wären das jetzt 7000€ Einnahmen und 7200€ Ausgaben.
Damit könnte ich, FALLS die DHF anerkannt wird lediglich 200€ im Verlustvortrag mit nehmen aus diesem Jahr?

Falls ich bei gleichbleibenden Ausgaben keinen Ferienjob machen würde, könnte ich stattdessen aber schon 5200€ + 200€ vormerken?

Hoffe dass ich es jetzt richtig verstanden habe :)
taxpert
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von taxpert »

Kopierpapier hat geschrieben:Hoffe dass ich es jetzt richtig verstanden habe
Grundsätzlich ja, nur das die Dividenden im Normalfall der Abgeltungssteuer unterliegen und daher nicht mit einbezogen werden.
Kopierpapier hat geschrieben: Falls ich bei gleichbleibenden Ausgaben keinen Ferienjob machen würde, könnte ich stattdessen aber schon 5200€ + 200€ vormerken?
Ja, aber dafür hat man auch entsprechend weniger im Geldbeutel! Klingt stark nach "Steuern sparen, egal was es kostet!"!

Bitte auch immer bedenken: Ein Verlustvortrag führt nicht zu einer entsprechenden Steuererstattung, sondern mindert nur den Gesamtbetrag der Einkünfte! Die Steuerersparnis beträgt daher zwischen 0 und 42%! Bei den meisten Studenten geht der Verlustvortrag im ersten Jahr mit eigenen Einkünften fast vollständig im Grundfreibetrag unter!

taxpert
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Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Ja, aber dafür hat man auch entsprechend weniger im Geldbeutel! Klingt stark nach "Steuern sparen, egal was es kostet!"!

Nein so ist es nicht :) Ich hab halt letztes Jahr in den Semesterferien gearbeitet und 2019 nicht, weil ich da in den Ferien lernen musste.
Wollte das nur nochmal fürs eigene Verständnis erwähnen.
Bitte auch immer bedenken: Ein Verlustvortrag führt nicht zu einer entsprechenden Steuererstattung, sondern mindert nur den Gesamtbetrag der Einkünfte!
Ja genau, das hatte ich soweit schon verstanden. :)
Bei den meisten Studenten geht der Verlustvortrag im ersten Jahr mit eigenen Einkünften fast vollständig im Grundfreibetrag unter!

Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen der Verdienst nach dem Studium ist 40.000 Brutto und man hat 6.000 Euro Verlustvortrag "angespart", dann müsste man abzüglich Grundfreibetrag i.H.v 9000€ statt 31.000€ nur noch 25.000€ versteuern oder? Das würde sich ja lohnen :?:

Ich bin jetzt gerade am abwägen was ich tun soll.
Könnte die ~2000 Steuererstattung aus 2017+2018 möglichst zügig gut gebrauchen.
Wenn aber 2018 nur etwa 200€ Verlustvortrag möglich wären, würde ich glaub eher nicht eine langwierige Prüfung (mit sämtlichen Nachweisen etc.) risikieren, ob ich überhaupt unter die DHF fallen würde.
taxpert
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von taxpert »

Kopierpapier hat geschrieben: Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen der Verdienst nach dem Studium ist 40.000 Brutto und man hat 6.000 Euro Verlustvortrag "angespart", dann müsste man abzüglich Grundfreibetrag i.H.v 9000€ statt 31.000€ nur noch 25.000€ versteuern oder? Das würde sich ja lohnen
Die meisten Studiengänge enden im Sommer, so dass die ehemaligen Studenten erst ab September/Oktober eine Arbeit aufnehmen! Und dann verdient man nicht 40.000 €, sondern nur 12.-13.000 € und würde auch ohne Verlustvortrag den größten Teil der einbehaltenen LSt zurück erhalten! Der größte Teil des Verlustvortrages geht im Grundfreibetrag unter, denn er wird bereits mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte bis auf Null verrechnet!

taxpert
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Kopierpapier
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Re: Doppelte Haushaltsführung als Student?

Beitrag von Kopierpapier »

Vielen Dank!

Eine Frage hätte ich dann doch noch.
Eigentlich treffen alle Kriterien für die DHF auf mich zu.

Studentenwohnung ist näher an der Uni als die Wohnung in der Heimat, dort ist der Lebensmittelpunkt, räumlich abgetrennt etc.
Allein die Beteiligung an den Haushaltskosten in der Heimat werfen mir noch Fragen auf.

Hab jetzt mehrere Male gelesen, dass zur Anerkennung der DHF 10% der Kosten beigesteuert werden müssen.
An sich ist es egal, ob man sich an der Mietebeteiligt oder entsprechend die Nebenkosten bezahlt oder einkauft.

Daheim wohnen wir recht günstig. Warmmiete ~600€ + Strom + Internet ungefähr 700€.
10% davon wären 70€, mit etwas Puffer 100€ mit denen ich mich beteiligen müsste.

Bin ja in der Zweitausbildung (Studium) und habe meinen Eltern das Kindergeld überlassen (200€).
Zählt das als finanzielle Beteiligung oder ist das Kindergeld davon ausgenommen?

Kindergeld steht an sich den Eltenr zu, wenn das Kind aber auszieht hat es doch Anspruch darauf oder?

Danke schonmal!
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