Verlustvortrag und Nebenjob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Ralf33
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2019, 18:49

Verlustvortrag und Nebenjob

Beitrag von Ralf33 »

Hallo,

ich bin verwirrt und lese widersprüchliche Antworten zu folgendem Sachverhalt:

Angenommen jemand ist seit 4 Jahren Student (Bachelor + Master, zuvor bereits Berufsausbildung) in "Zweitausbildung" und hat während dieser Zeit fast durchgehend auf 450€ Basis gearbeitet und damit kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt.

Nun möchte für diese Jahre ein Verlustvortrag mittels Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings liest man, dass z.B. Werbungskosten i.H.v. 1000€/Jahr sofort mit dem Nebenjob verrechnet werden würden und somit kein Verlustvortrag zustande kommen würde (sofern die Werbungskosten geringer sind als die 450€/Monat). Andere Seiten sprechen davon, dass nur steuerpflichtiges Einkommen mit den Werbungskosten verrechnet werden würde.

Hat hier jemand eine sichere Antwort darauf, wie es sich in dem Fall verhält?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag und Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Hat hier jemand eine sichere Antwort darauf, wie es sich in dem Fall verhält? Nein. Ein 450-Euro-Job kann durchaus steuerpflichtig sein ("Minijob auf Lohnsteuerkarte"), er kann aber auch vom AG pauschalversteuert werden und damit für den AN steuerfrei sein. Welcher Fall bei Ihnen zutrifft, kann hier keiner wissen...
Nun möchte für diese Jahre ein Verlustvortrag mittels Werbungskosten geltend gemacht werden. Und man hat nachgewiesene Kosten? Denn mit der Pauschale von 1.000 Euro erzielt man keinen Verlust - nur mit realen Kosten.
Ralf33
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2019, 18:49

Re: Verlustvortrag und Nebenjob

Beitrag von Ralf33 »

Gibt es die Möglichkeit über die monatliche Gehaltsabrechnung herauszufinden, welcher Fall zutrifft? Ansonsten müsste nochmal beim AG nachgefragt werden. Eine Lohnsteuerkarte wurde seit der Zeit beim Arbeitgeber nicht erhalten.
Zeitweise wurde auch zusätzlich zu dem 450€ Job die Übungsleiterpauschale genutzt (<200€/Monat). Das sollte aber keine Rolle spielen, oder?

Die Verluste sollten teils über Rechnungen (Laptop, Schreibtisch, Semesterbeiträge...) als auch über die Pauschalen (Fahrtkosten, Umzug, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühr, Internet/Telefon,...) geltend gemacht werden. Soweit ich weiß, kann man auch ohne Belege z.B. pauschal 240€/Jahr für Internet & Telefon geltend machen.

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag und Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Gibt es die Möglichkeit über die monatliche Gehaltsabrechnung herauszufinden, welcher Fall zutrifft? Na, ein Kriterium wäre z. B., dass man am Ende eines Jahres keine Lohnsteuerbescheinigung erhält - das wäre dann der richtige (steuerfreie) Job. Wenn Sie da also schon länger sind, müßten Sie ja wissen, ob Sie eine solche Bescheinigung erhalten haben.
Die Verluste sollten teils über Rechnungen (Laptop, Schreibtisch, Semesterbeiträge...) als auch über die Pauschalen (Fahrtkosten, Umzug, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühr, Internet/Telefon,...) geltend gemacht werden. Nun ja - versuchen Sie es halt. Ob man z. B. Fahrtkosten absetzen kann, wenn man schon ein Semesterticket absetzt, ist recht umstritten.
Zeitweise wurde auch zusätzlich zu dem 450€ Job die Übungsleiterpauschale genutzt (<200€/Monat). Die ist ebenfalls steuerfrei.
Antworten