Guten Tag zusammen,
wir haben dieses Jahr im März ein Haus gekauft und einiges renoviert. Der Einzugstermin und somit auch die Ummeldung der neuen Wohnadresse wird voraussichtlich im Januar sein.
Die in diesem Jahr entstandenen Lohnkosten der Handwerker möchten wir natürlich gerne mit der nächsten Steuererklärung von der Steuer absetzen.
Meine Frage ist nun, ob das in irgendeiner Weise ein Problem ist, dass der Einzug erst in 2020 ist, die abzusetzenden Handwerker-Lohnkosten aber in 2019 berechnet und überwiesen wurden. Kann mir hierzu jemand eine sichere Auskunft geben ?
Vielen Dank für die Hilfe
Freundliche Grüße
Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020
Re: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020
Nein, das ist kein Problem (s. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/484715/ unter Textziffer 19).
Sie müssen nur nachweisen, dass Sie tatsächlich in das Objekt einziehen, was aber ja durch Vorlage der Ummelde-Bestätigung
leicht möglich ist.
Sie müssen nur nachweisen, dass Sie tatsächlich in das Objekt einziehen, was aber ja durch Vorlage der Ummelde-Bestätigung
leicht möglich ist.
Re: Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen - Einzug in 2020
Vielen Dank.
Dann muss ich mir ja vor dem Jahreswechsel diesbezüglich keinen Stress machen.
Beste Grüße
Dann muss ich mir ja vor dem Jahreswechsel diesbezüglich keinen Stress machen.
Beste Grüße