Hi,
Beschäftige mich grad mit derselben Thematik wie dein Punkt 1.
Nach meinen Nachforschungen ist auch bei längerem Aufenthalt an der Tätigkeitsstätte, die Entfernungspauschale nur für die Hinfahrt anzurechnen:
https://www.kanzlei-schleicher.de/aktuelles/detail/ansatz-der-pendlerpauschale-bei-hin-und-rueckfahrt-an-unterschiedlichen-tagen/
https://www.nwb-experten-blog.de/entfernungspauschale-fuer-hin-und-rueckweg/
Grüße, C.