Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
- Hauptwohnsitz+häusliches Arbeitszimmer für freiberufliche Tätigkeit vorhanden und vom Finanzamt in den letzten Steuererklärungen anerkannt
- Zweitwohnsitz für Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis (also nicht freiberuflich) vorhanden und vom Finanzamt in den letzten Steuererklärungen anerkannt
Frage:
Kann ich beim Zweitwohnsitz die Kosten für ein Arbeitszimmer für das Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis angeben?
Danke für die Antworten vorab.
Zweitwohnsitz_doppelte Haushaltsführung_häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Re: Zweitwohnsitz_doppelte Haushaltsführung_häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Kann ich beim Zweitwohnsitz die Kosten für ein Arbeitszimmer für das Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis angeben? Verstehe ich das richtig - Sie wollen dieselben Kosten zweimal absetzen? Das geht natürlich nicht.
Re: Zweitwohnsitz_doppelte Haushaltsführung_häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Danke für die Antwort.
Ich konkretisiere meine Anfrage, so wie ich das geschrieben habe, versteht man es nicht und ist schlichtweg falsch. Sorry!
folgendes Szenario:
- Hauptwohnsitz in Stadt A vorhanden, häusliches Arbeitszimmer für freiberufliche Tätigkeit vorhanden und vom Finanzamt in den letzten Steuererklärungen anerkannt
- Zweitwohnsitz in Stadt B (200km von Stadt A entfernt) für Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis (also nicht freiberuflich wie in Stadt A) vorhanden, ABER noch nie beim Finanzamt angegeben
Ich habe demnach zwei häusliche Arbeitszimmer, aber jeweils für verschiedene Tätigkeiten und in verschiedenen Städten.
Frage:
Kann ich das häusliche Arbeitszimmer (für das Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis) von Stadt B beim Finanzamt angeben/geltend machen, obwohl ich das häusliche Arbeitszimmer (für die freiberufliche Tätigkeit) von Stadt A in meiner Steuer bereits angebe?
Vielen Dank für eine Antwort!
Ich konkretisiere meine Anfrage, so wie ich das geschrieben habe, versteht man es nicht und ist schlichtweg falsch. Sorry!
folgendes Szenario:
- Hauptwohnsitz in Stadt A vorhanden, häusliches Arbeitszimmer für freiberufliche Tätigkeit vorhanden und vom Finanzamt in den letzten Steuererklärungen anerkannt
- Zweitwohnsitz in Stadt B (200km von Stadt A entfernt) für Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis (also nicht freiberuflich wie in Stadt A) vorhanden, ABER noch nie beim Finanzamt angegeben
Ich habe demnach zwei häusliche Arbeitszimmer, aber jeweils für verschiedene Tätigkeiten und in verschiedenen Städten.
Frage:
Kann ich das häusliche Arbeitszimmer (für das Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis) von Stadt B beim Finanzamt angeben/geltend machen, obwohl ich das häusliche Arbeitszimmer (für die freiberufliche Tätigkeit) von Stadt A in meiner Steuer bereits angebe?
Vielen Dank für eine Antwort!
Re: Zweitwohnsitz_doppelte Haushaltsführung_häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Sinn macht das immer noch nicht. Wenn man aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhält, dann setzt man doch die komplette Miete ab. Wieso genau tun Sie das nicht?