Zwei Wohnsitze - steuerlich absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Xerber
Beiträge: 1
Registriert: 21. Okt 2019, 17:58

Zwei Wohnsitze - steuerlich absetzbar?

Beitrag von Xerber »

Hallo liebe Community,

ich bin grade etwas verwirrt und hoffe jemand kann etwas Licht ins Dunkle bringen...

Ich komme aus München und habe vor kurzem einen neuen Job in Düsseldorf angefangen. Dafür habe ich mir eine neue Wohnung in Düsseldorf gesucht.
Meine alte Wohnung in München will ich aufgrund Familie, Freundin, Freunden und (ganz offen gesagt) des Wohnungsmarktes weiterhin halten. So ca. alle 2 Wochen bin ich für 3-5 Tage in München.

Jetzt bin ich am überlegen, wie ich meine Kosten/Ausgaben bei der Steuer am effizientesten angeben kann. Ich war heute bei der Ummeldung im Düsseldorfer Bürgerbüro und dort wurde ich gefragt, an welchem Ort ich mehr Zeit verbringe. Aufgrund des Arbeitsverhältnisses kamen wir auf Düsseldorf. Somit ist nun Düsseldorf mein neuer Hauptwohnsitz und meine Wohnung München mein Nebenwohnsitz.

Nun die Frage... Ich hab gelesen das man nur die Kosten des Zweitwohnsitzes geltend machen kann. Kann ich somit die Kosten für meine Münchner Wohnung (Miete, Strom, Internet usw.) geltend machen? Hab i-wie die Befürchtung, dass mir das nicht anerkannt wird..

Ich will die Wohnung in München nicht dauerhaft steuerlich geltend machen, aber wenigstens für ein gewissen Zeitraum (Probezeit z.B.)..

Könnte mir hier jemand Auskunft geben (keine Steuerberatung) ob das so möglich ist, dass ich die Kosten der Wohnung in München geltend mache?
Oder bleibe ich auf den Kosten blöd gesagt "sitzen"?

Ich bitte um Eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus!! :))
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zwei Wohnsitze - steuerlich absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Ich hab gelesen das man nur die Kosten des Zweitwohnsitzes geltend machen kann. Kann ich somit die Kosten für meine Münchner Wohnung (Miete, Strom, Internet usw.) geltend machen? Nein - aber die Kosten für die Wohnung in Düsseldorf. Es ist nämlich egal, wo Sie als was gemeldet sind - es ist die Düsseldorfer Wohnung, die Sie nur aus beruflichen Gründen unterhalten. Außerdem können Sie die Kosten der Pendelei und für die ersten 3 Monate auch die Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Einfach mal "doppelte Haushaltsführung" googeln.
meine Wohnung München mein Nebenwohnsitz. Dann denken Sie dran, dass da künftig Zweitwohnungsteuer anfällt (9 % der Jahresnettokaltmiete).
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