Hallo,
ich bin Beamter, frisch geschieden und habe natürlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs Ansprüche verloren.
Zudem bin ich dieses Jahr in den Ruhestand gegangen
Es gibt die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen die Verluste auszugleichen.
- ich bin zum 31.7. in den 'normalen' Ruhestand gegagen
- arbeite jetzt noch nebenberuflich an meiner alten Dienststelle (versicherungsfrei) einige Stunden als Angestellter
- meine Scheidung ist Anfang Oktober rechtswirksam geworden
meine Fragen sind:
- Wie hoch kann meine Sonderzahlung dieses Jahr bzw nächstes Jahr sein - wenn sie als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt werden soll?
(Fallen nächstes Jahr - ich bin dann außer meiner versicherungsfreien Nebentätigkeit vollzeit-Ruheständler - noch hypothetische Beiträge zur RV an?)
- Wenn ich nächstes Jahr heirate - kann ich dann für das gesamte Jahr den verdoppelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen - sofern meine neue Ehefrau nicht selbst Sonderzahlungen leistet?