Hey, war mir bei meinen zwei unten stehenden Fragen immer unsicher und konnte in den Datenbanken und sonst im Internet keine einheitliche und abschließend zufriedenstellenden Antworten finden und wende mich deshalb an euch.
1. Wird bei einer Betriebsveranstaltung eines Einzelunternehmers bei der Ermittlung der Höhe der Teilnehmer zur Prüfung des 110 EUR Freibetrags der Unternehmer selber und eventuell dessen Begleitung als Teilnehmer mit in die Berechnung einbezogen oder werden nur Arbeitnehmer und deren Begleitungen herangezogen?
2. Wenn ein Arbeitnehmer auf eine Fortbildung geht und für mehr als 8 Stunden unterwegs ist, sich dort bewirten lässt und eine Rechnung, die auf seinen Arbeitgeber ausgestellt ist in Höhe von 20 EUR zzgl. USt., beim Arbeitgeber einreicht und in voller Höhe von diesem erstattet bekommt, kann der Arbeitgeber neben den 14 EUR Verpflegungsmehraufwand die erstattet worden sind, die Differenz von 6 EUR ebenfalls als Betriebsausgeben behandeln oder sind das nicht abziehbare Betriebsausgaben?
Wäre super, wenn die Antworten Verweise auf die gesetzlichen Regelungen oder ähnliches beinhalten
Für Rechtschreibfehler haftet meine Tastatur.
Frohes arbeiten von Zuhause euch allen. Bleibt gesund!
Betriebsveranstaltung / Verpflegungsmehraufwand
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Betriebsveranstaltung / Verpflegungsmehraufwand
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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Re: Betriebsveranstaltung / Verpflegungsmehraufwand
Vielleicht weiß das inzwischen jemand. Hab an anderer Stelle nur widersprüchliche Aussagen bekommen
Alexander
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