Telefon und Internetkosten / Auswärtstätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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m0reX
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2020, 17:52

Telefon und Internetkosten / Auswärtstätigkeit

Beitrag von m0reX »

Hallo Zusammen,

ich habe mich heute mal wieder etwas mit dem Thema Werbungskosten auseinandergesetzt und dabei ein interessants Urteils des BFH gefunden.
Es geht hierbei um den Abzug von privaten Telefonaten sowie Internetzung während einer Auswärtstätigkeit.

Ich selbst habe extra wegen meiner Tätigkeit als Seemann einen Handyvertrag mit unbegrenzten Inernet und Telefonvolumen auch im Ausland für 99,95€ im Monat. Meine Arbeitszeit ist wie folgt geregelt: 14 Tage Arbeiten 14 Tage Urlaub, somit würde ich gern aufgrund des unten angeführten Urteils 50% meiner Kosten als Werbungskosten geltend machen, da ich dies als begründet ansehe, desweiteren nutze ich den Vertrag tatsächlich auch für berufliche Telefonate sowie Weiterbildungsmaßnahmen.

Wie denkt ihr darüber? Hat die Sache überhaupt aussicht auf Erfolgt oder sind die 50% zu hoch angesetzt? :)


Zum aktuellen BFH-Urteil

Der Kläger, ein Marinesoldat, vertelefonierte 252 € mit seiner Lebensgefährtin während eines längeren Auslandsaufenthaltes an 15 Wochenenden. Als er die Kosten bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen wollte, wurden diese zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass sie nicht beruflich sondern privat veranlasst seien. Die Klage sowie Revision hatten zunächst keinen Erfolg, führten aber nun zu einer neuen Entscheidung und Urteil des BFH.

In der Entscheidung des Bundesfinanzhofes hieß es: „Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen sein.“ (Quelle: www.bundesfinanzhof.de)


Beste Grüße
m0reX
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Telefon und Internetkosten / Auswärtstätigkeit

Beitrag von muemmel »

Hat die Sache überhaupt aussicht auf Erfolg Hat sie - es geht ja genau um das, was der BFH beschreibt... Was haben Sie im Übrigen zu verlieren? Entweder es wird anerkannt oder nicht, aber probieren würde ich das in jedem Fall.
m0reX
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2020, 17:52

Re: Telefon und Internetkosten / Auswärtstätigkeit

Beitrag von m0reX »

Damit haben Sie wohl recht... Ich werde es mal angeben und schauen ob das FA wieder willkürlich kürzt.. :D
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