Student Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MeisterLampe
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Student Verlustvortrag

Beitrag von MeisterLampe »

Hallo Leute,

vielleicht könnte ihr mir weiterhelfen?
Ich habe folgende Fragen:

-Ich arbeite seit Anfang dieses Jahres (2019) Vollzeit. Davor habe ich 8Jahre lang Vollzeit studiert (2011-2019) und nebenbei gearbeitet mit weniger als 9000€/p.a..
Da ich zum ersten Mal eine Steuererklärung abgebe, kann ich die letzten 4 Jahre rückwirkend meine Ausbildung steuerlich geltend machen. Oder ist es sogar möglich die letzten 8Jahre geltend zu machen?

- Muss ich bei der erstmaligen Abgabe meiner Steuererklärung (bis zum 31.12.2019) alle 4 Jahr bzw. 8Jahre im Verbund abgeben oder könnte ich erstmal 2015 bzw. 2011 und dann im nächsten Jahr die Steuererklärungen für die restlichen Jahre "nachreichen"?

- Werden die Steuern auf die Gesetze des aktuellen Jahres (2019) erklärt oder auf die Steuergesetzte von 2015,2016,2017 etc?

- Kann ein gekaufter Laptop aus dem Jahr 2013 über die nächsten 3 Folgejahre als Werbungskosten geltend gemacht werden?


Vielen Dank!!
muemmel
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Davor habe ich 8Jahre lang Vollzeit studiert (2011-2019) und nebenbei gearbeitet mit weniger als 9000€/p.a.. Schildern Sie das mit der Arbeit mal präziser: War das ein Minijob (d. h., mit nicht mehr als 450 Euro im Monat)? Denn wenn nicht, haben Sie vermutlich gar keinen Verlust - ein Minijob ist steuerlich quasi gar nicht da. Jeder andere Job ist steuerlich gesehen Einkommen. Einen Verlust hat man aber erst, wenn die Werbungskosten höher waren als das Einkommen. Und wenn Sie keinen Verlust hatten, können Sie sich die Arbeit sparen...
Oder ist es sogar möglich die letzten 8Jahre geltend zu machen? Einen Verlust, wenn man denn einen hatte, kann man 7 Jahre lang feststellen lassen - aktuell also max. für 2012. Für 2011 ist die Frist abgelaufen.
MeisterLampe
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von MeisterLampe »

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich habe vielleicht 3mal mal über 450€ in all den Jahren verdient. Ansonst habe ich noch ein halbes Jahr im Pflichtpraktikum über 450€.

Hätten Sie vielleicht Antworten auf die anderen Fragen:

- Muss ich bei der erstmaligen Abgabe meiner Steuererklärung (bis zum 31.12.2019) die 7Jahre im Verbund abgeben oder könnte ich erstmal 2012 und dann im nächsten Jahr die Steuererklärungen für die restlichen Jahre "nachreichen"?

- Werden die Steuern auf die Gesetze des aktuellen Jahres (2019) erklärt oder auf die Steuergesetzte von 2015,2016,2017 etc?

- Kann ein gekaufter Laptop aus dem Jahr 2013 über die nächsten 3 Folgejahre als Werbungskosten geltend gemacht werden?

Vielen Dank und viele Grüße!
muemmel
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Ich habe vielleicht 3mal mal über 450€ in all den Jahren verdient. Ansonst habe ich noch ein halbes Jahr im Pflichtpraktikum über 450€. Na, dann vergessen Sie nicht, dass das Einkünfte sind, die man angeben muß. Und bei Minijobs bitte auch prüfen, ob die pauschalversteuert waren (das ist nämlich gerade bei Studenten nicht immer der Fall).
Ansonsten: Es heißt hier nicht Steuererklärung, sondern "Antrag auf Verlustfeststellung". Da man bei einem festgestellten Verlust für alle Folgejahre erklärungspflichtig wird, sollten dem Antrag für 2012 die anderen 6 Jahre zumindest rasch folgen. Aber der Antrag kann erstmal "solo" eingereicht und der Bescheid abgewartet werden. Und natürlich gelten immer die Gesetze des Jahres, für welches Sie einen Antrag abgeben. Und ja, einen Laptop können Sie natürlich über 3 Jahre abschreiben - man wird i. d. R. aber erwarten, dass ein Selbstnutzungsanteil abgezogen wird (50/50 ist da der Klassiker).
muemmel
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

In welchem Jahr war eigentlich das Praktikum? Da müssen ja mehrere 1000 Euro verdient worden sein - gut möglich, dass sich die Verluste der Vorjahre da schon "auflösen"...
MeisterLampe
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von MeisterLampe »

Das Praktikum war im Jahr 2017 und ich wurde 6 Monate lang mit 650€/Monat "belohnt".
muemmel
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Macht also 3.900 Euro. 1.000 Euro Werbungskostenpauschale können Sie noch abziehen, aber 2.900 Euro Verluste aus 12 bis 16 lösen sich da bereits in Rauch auf... (d. h., sie werden damit verrechnet).
MeisterLampe
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von MeisterLampe »

Hey muemmel,

da ich mich jetzt mehr und mehr in die Materie eingelesen habe, bin ich Ihnen für Ihre Antwort um so mehr dankbar. So einfach ist das eben nicht mit der Steuer und manchmal versteht man Antworten erst beim zweiten lesen. Danke nochmal dafür.

Ich muss mich zunächst nochmal korrigieren:

- Ich habe 2017 circa 5,5 Monate einen Lohn von 600Euro für das (Pflicht)Praktikum erhalten. Dafür gab es einen Lohnsteuerbescheid ohne einbehaltene Lohnsteuer.
- Ich habe 2018 circa 7 Monate einen Lohn von 450Euro als "Aufwandsentschädigung" für meine Diplomarbeit erhalten. Dafür gab es einen Lohnsteuerbescheid ohne einbehaltene Lohnsteuer.
- Alle anderen Jahre meines Studium war ich immer in einem Minijob beschäftigt.

Das Einkommen der letzten 7 Jahre beläuft sich also auf 6700Euro.

Meine Fragen:

1.Ist es korrekt, dass meine Aufwandsentschädigung von 450Euro aus dem Jahr 2017 nicht als Minijob geltend gemacht werden kann, weil der Arbeitgeber den Arbeitslohn:
I. Pauschal versteuert und
II. einen Lohnsteuerbescheid ausgestellt hat?

2.Dies würde bedeuten, wenn ich dieses Einkommen nicht in meiner Verlustrechnung/Steuererklärung mit aufführen würde, würde ich betrügen?
Oder kann man diese 450Euro/Monat argumentativ als Minijob darlegen?

3.Wäre das nicht der Fall, könnte ich für diese Tätigkeit Werbungskosten geltend machen. Korrekt?

4.Ich könnte also meinen Umzug >600km gen Westen pauschal abrechen?!

5.Könnte ich auch eine doppelten Haushaltsführung geltend machen? Denn für meine Diplomarbeit habe ein neues WG-Zimmer anmieten müssen und war dort auch gemeldet. Die Wohnung in meinem Heimatsort habe ich weiterhin angemietet und bin regelmäßig "nach Hause" gefahren. Ich bin aber nicht verheiratet und habe keine Kinder, aber meine gesamte Familie wohnt in der Nähe dieses Ortes.

6.Sie schrieben: "Ansonsten: Es heißt hier nicht Steuererklärung, sondern "Antrag auf Verlustfeststellung". Da man bei einem festgestellten Verlust für alle Folgejahre erklärungspflichtig wird, sollten dem Antrag für 2012 die anderen 6 Jahre zumindest rasch folgen. Aber der Antrag kann erstmal "solo" eingereicht und der Bescheid abgewartet werden."
Könnten Sie das bitte genauer erläutern? Ist das Finanzamt so gnädig und erlaubt mir meinen Verlust der Folgejahre nachzureichen? Lustigerweise habe ich diese Frage an zwei Steuerberater meiner Bekannten mitgeben können. Der eine sagt "immer zusammenhängend mit Folgejahre" und der andere meinte "man könnte es nachreichen". Aber beide waren sich einig, dass ein Verlust nicht länger als 4 Jahre geltend gemacht werden kann. Nun sagt das liebe Internet und Sie sagen was anderes - 7 Jahre :) Ich verstehe nicht, warum bei dieser Frage zu Uneinigkeit kommt?

Ich bin Ihnen und jeden anderen hier im Forum schonmal für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße,

Lampe
Severina
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von Severina »

MeisterLampe hat geschrieben: 14. Dez 2019, 03:15 Hey muemmel,

da ich mich jetzt mehr und mehr in die Materie eingelesen habe, bin ich Ihnen für Ihre Antwort um so mehr dankbar. So einfach ist das eben nicht mit der Steuer und manchmal versteht man Antworten erst beim zweiten lesen. Danke nochmal dafür.

Ich muss mich zunächst nochmal korrigieren:

- Ich habe 2017 circa 5,5 Monate einen Lohn von 600Euro für das (Pflicht)Praktikum erhalten. Dafür gab es einen Lohnsteuerbescheid ohne einbehaltene Lohnsteuer.
- Ich habe 2018 circa 7 Monate einen Lohn von 450Euro als "Aufwandsentschädigung" für meine Diplomarbeit erhalten. Dafür gab es einen Lohnsteuerbescheid ohne einbehaltene Lohnsteuer.
- Alle anderen Jahre meines Studium war ich immer in einem Minijob beschäftigt.

Das Einkommen der letzten 7 Jahre beläuft sich also auf 6700Euro.

Meine Fragen:

1.Ist es korrekt, dass meine Aufwandsentschädigung von 450Euro aus dem Jahr 2017 nicht als Minijob geltend gemacht werden kann, weil der Arbeitgeber den Arbeitslohn:
I. Pauschal versteuert und
II. einen Lohnsteuerbescheid ausgestellt hat?

Der AG hat nicht pauschal versteuert, sonst hätten Sie keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Dass keine Lohnsteuer ausgewiesen ist, liegt an der geringen Höhe der Löhne.


2.Dies würde bedeuten, wenn ich dieses Einkommen nicht in meiner Verlustrechnung/Steuererklärung mit aufführen würde, würde ich betrügen?
Oder kann man diese 450Euro/Monat argumentativ als Minijob darlegen?

Die AG haben die Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung übermittelt, die Zahlen sind längst bekannt. Was vom AG nicht als Minijob behandelt wurde, ist kein Minijob, da kann man nichts darlegen.


3.Wäre das nicht der Fall, könnte ich für diese Tätigkeit Werbungskosten geltend machen. Korrekt?

Ja. Die genannten Löhne führen für 2017 auch ohne WK-Abzug nicht zu einer Steuerpflicht. Das, was nach Abzug der WK aus 2017 übrigbleibt, zehrt aber dennoch die Verlustvorträge auf, die sich aus den Anträgen auf Verlustfeststellung für due Vorjahre ergeben. Nach 2018 geht nur das über, was dann noch übrig ist.




Viele Grüße,

Lampe
Zu den Fristen: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/ausbildungskosten-wie-sie-studienkosten-fuer-vergangene-jahre-geltend-machen/
MeisterLampe
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von MeisterLampe »

Severina Danke für deine Antworten!

Dann bleibt ja nur noch die Frage bzgl. der doppelten Haushaltsführung offen. Hat jemand eine Idee?

5.Könnte ich auch eine doppelten Haushaltsführung geltend machen? Denn für meine Diplomarbeit habe ein neues WG-Zimmer anmieten müssen und war dort auch gemeldet. Die Wohnung in meinem Heimatsort habe ich weiterhin angemietet und bin regelmäßig "nach Hause" gefahren. Ich bin aber nicht verheiratet und habe keine Kinder, aber meine gesamte Familie wohnt in der Nähe dieses Ortes.


Vielen Dank!
muemmel
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Ja, das klingt sehr nach einer DHHF, die vom Finanzamt anerkannt werden wird...
Kopierpapier
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Re: Student Verlustvortrag

Beitrag von Kopierpapier »

Beteiliugst du dich denn daheim noch an den anfallenden Kosten?
Da musst du mindestens 10% beisteuern, damit eine DHHF genehmig wird
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