Erste Steuererklärung - Verlustvortrag und Fahrtkosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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damihi
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2019, 16:49

Erste Steuererklärung - Verlustvortrag und Fahrtkosten

Beitrag von damihi »

Hallo zusammen,

ich möchte meine erste Einkommensteuererklärung in ElsterOnline machen und würde hierzu gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Ganze sollte sich eigentlich recht einfach gestalten.

Die Ausgangssituation:
Im Frühling 2018 absolvierte ich mein Master-Studium (Zweitstudium) und habe schnell und unkompliziert über einen Online-Anbieter einen Verlustvortrag für die Jahre 2017 und 2016 eingereicht. Auf beiden Bescheiden wurde unter "Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben" auch eine Summe festgelegt.
Seit Sommer 2018 arbeite ich Vollzeit als Ingenieur bzw. externer Consultant, habe also schon etwas Steuern gezahlt .

Ich bin bereits bei ElsterOnline registriert, mit dem Umgang vertraut und habe mich etwas in die Thematik eingearbeitet.
Trotzdem ist das alles recht neu für mich und einige Sachen sind mir (noch) unklar, daher bräuchte ich eure Hilfe.
Beginnen möchte ich gerne mit folgenden Punkten:

1.) Verlustvortrag:
Wie gehe ich bezüglich meinem Verlustvortrag vor? Reicht es im Hauptvordruck, Punkt 17 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag ... festgestellt" anzuwählen oder muss die Summe noch irgendwo eingetragen werden?
Kann ich die Kosten überhaupt als Werbungskosten absetzen, im Feststellungsbescheid wurden sie ja nur als Sonderausgaben vermerkt?
Für einen Einspruch bin ich wohl zu spät dran ...
Meine Bescheide sehen genauso aus, wie hier beschrieben (inklusive dem Vorläufigkeitsvermerk):
https://www.studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/verlustvortrag-abgelehnt

2.) Fahrtkosten:
In meinem Job habe ich keine erste Tätigkeitsstätte. Als "Externer" bin ich relativ viel unterwegs und eigentlich immer beim Kunden. Ich lege die gesamte Strecke mit eigenem PKW zurück, die Kilometer halten sich in Grenzen. Bei Kollegen habe ich aufgefangen, dass in unserem Fall sowohl Hin- als auch Rückweg abgesetzt werden können? Falls das korrekt ist – wo und wie gebe ich die entsprechenden Strecken an?

Anlage N, Punkt 9 - "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)" kommt für mich weniger in Frage, oder?

Im Prinzip wäre ja bei mir jeder Tag eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.
Unter Anlage N, Punkt 15 - "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" wüsste ich allerdings nicht, wie ich das eintragen soll. Im Prinzip kann man hier nur einen Euro-Betrag eingeben, wie soll man diesen begründen bzw. nachweisen können? Ich habe auch nicht jede einzelne Fahrt dokumentiert.
Allerdings habe ich die meisten Tankquittungen aufbewahrt. Über den Durchschnittsverbrauch könnte man die Gesamtstrecke abschätzen, aber nicht welcher Anteil davon private Fahrten sind.

Weitere Punkte folgen gegebenenfalls, damit will ich mich allerdings zunächst selbst beschäftigen.
Ich freue mich auf Rückmeldungen und herzlichen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Michael
Zuletzt geändert von damihi am 6. Feb 2019, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Erste Steuererklärung - Verlustvortrag und Fahrtkosten

Beitrag von schlauelia »

1) dann waren damals die Bescheide falsch, wenn tatsächlich das Studium eine Zweitausbildung war: die Ausgaben hätten als Werbungskosten eingetragen werden müssen! Der Online-Anbieter hats falsch gemacht bzw. Sie haben das nicht richtig eingegeben! Oder es war keine Zwqeitausbildung.

2) man kann hier keine Abhandlung über ESt-Erklärung schreiben: gehen Sie zu einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein... - oder kaufen sich ein schönes Programm, das durch die Formulare führt - vielleicht genügt auch "elster" = kostenlos.

Lia
damihi
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2019, 16:49

Re: Erste Steuererklärung - Verlustvortrag und Fahrtkosten

Beitrag von damihi »

Guten Tag,

und herzlichen Dank für die Antwort.

zu 1) Die Ausgaben wurden als Werbungskosten eingetragen, nur im Feststellungsbescheid steht eben Sonderausgaben. Ich denke man hätte rechtzeitig Einspruch einlegen müssen, da der Fehler beim Finanzamt liegt. Die Frage ist, ob ich dennoch eine Chance habe sie als Werbungskosten abzusetzen, da es definitiv eine Zweitausbildung war.

zu 2) Ich benutze ElsterOnline. Das Problem habe ich ja bereits in etwa geschildert, ich hätte mir nur etwas Hilfe gewünscht, was man nun in meinem Fall eintragen könnte/sollte. Ein Steuerberater kommt bei diesen Summen nicht in Frage, daher frage ich hier und zwinge niemanden eine Abhandlung zu schreiben.

Danke nochmals, ich freue mich auf weitere Rückmeldungen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Erste Steuererklärung - Verlustvortrag und Fahrtkosten

Beitrag von schlauelia »

1) Einspruchsfrist 1 Monat - nun zu spät

2)Hilfe gibt es im Netz - suchen und selber erarbeiten - oder arbeiten Sie unentgeltlich?

Lia
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