Hallo Forumgsgemeinde,
ich lege mal den Sachverhalt dar, den ich selbst leider nicht komplett beurteilen kann.
- Meine heutige Frau lebt seit mehreren Jahren in Freiburg
- Wir haben uns kennengelernt und im Laufe der Zeit hat sich mein Wohnort in Stuttgart zu unserem gemeinsamen Lebensmittelpunkt entwickelt (Freunde, Häufigkeit der Wochenenden dort, etc.)
- Im August 2018 haben wir nun geheiratet und meine Frau hat Ihren Erstwohnsitz nach Stuttgart verlegt und ihre Wohnung in Freiburg als Zweitwohnsitz angemeldet
- Eigentlich wollten wir 2018 zusammenziehen, aber als Beamtin wurde ihre Versetzung leider im Sommer abgelehnt. Durch die Hoffnung des Zusammenzuges hatte sie bis zum Sommer noch keine Ummeldung nach Stuttgart vorgenommen
Meine Fragen
- Können wir die doppelte Haushaltsführung für das gesamte Jahr 2018 ansetzen? Meine Frau war so gut wie jedes Wochenende bei mir in Stuttgart, das hat sich seit 2017 so entwickelt, aber offiziellen Erstwohnsitz hat sie erst seit August bei mir
- Darf Sie auch den Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate absetzen? Sie wohnt zwar nicht neu in der Wohnung in Freiburg, aber neuerdings ist es ihr Zweitwohnsitz?
Viele Grüße Frugi
Ab wann doppelte Haushaltsführung?
Re: Ab wann doppelte Haushaltsführung?
1. Ja - für eine DHHF muß man nicht verheiratet sein. Und für die Meldeverhältnisse interessiert sich das FA auch nicht besonders, vielmehr für die "tatsächlichen Verhältnisse". Und daß Sie einander nicht erblickt und auf der Stelle geheiratet haben, dürfte auch dem FA klar sein...
2. Grundsätzlich ja. Sie können aber nicht für das ganze Jahr eine DHHF beanspruchen und dann ab August plötzlich VMA - der kann für die ersten 3 Monate der DHHF beansprucht werden, ggf. also auch schon für 2017.
2. Grundsätzlich ja. Sie können aber nicht für das ganze Jahr eine DHHF beanspruchen und dann ab August plötzlich VMA - der kann für die ersten 3 Monate der DHHF beansprucht werden, ggf. also auch schon für 2017.
Re: Ab wann doppelte Haushaltsführung?
Hallo Muemmel,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Nach einiger Überlegung ist mir nun noch eine ergänzende Frage aufgekommen bzgl. der VMA.
Bisher war Freiburg als Wohnsitz meiner Frau der Erstwohnsitz und nun ab 2018 ist es nur noch der Zweitwohnsitz. Kann Sie dafür überhaupt VMA ansetzen, denn sie hat ja schon zuvor in Freiburg gewohnt?
Da sie Lehrerin ist, werde ich in jedem Fall ab September (nach den 6 Wochen Schulferien, die sie nicht an ihrem Zweitwohnsitz verbracht hat) die VMA ansetzen, bin mir nun jedoch unsicher, ob das für Anfang 2018 aus dem obigen Grund überhaupt möglich ist
vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Nach einiger Überlegung ist mir nun noch eine ergänzende Frage aufgekommen bzgl. der VMA.
Bisher war Freiburg als Wohnsitz meiner Frau der Erstwohnsitz und nun ab 2018 ist es nur noch der Zweitwohnsitz. Kann Sie dafür überhaupt VMA ansetzen, denn sie hat ja schon zuvor in Freiburg gewohnt?
Da sie Lehrerin ist, werde ich in jedem Fall ab September (nach den 6 Wochen Schulferien, die sie nicht an ihrem Zweitwohnsitz verbracht hat) die VMA ansetzen, bin mir nun jedoch unsicher, ob das für Anfang 2018 aus dem obigen Grund überhaupt möglich ist
Re: Ab wann doppelte Haushaltsführung?
Hat mir Muemmel oder auch jemand anderes aus dem Forum einen Tipp, ob ich die VMA ansetzen kann, wenn aus einem Erst- ein Zweitwohnsitz wird (wie oben geschrieben hat meine Frau bislang in Freiburg ihren Erstwohnsitz, aber nun wurde Freiburg zum Zweitwohnsitz durch unsere gemeinsame Wohnung in Stuttgart) ?
Re: Ab wann doppelte Haushaltsführung?
Hallo zusammen,
nach weiterer Recherche bin ich nun auf ein Urteil gestoßen, das meine Frage positiv beantwortet
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/besserer-abzug-von-verpflegungsmehraufwendungen-bei-doppelter-haushaltsfuehrung
Also die VMA können auch dann berücksichtigt werden, wenn die Wohnung schon zuvor als Erstwohnsitz existierte
nach weiterer Recherche bin ich nun auf ein Urteil gestoßen, das meine Frage positiv beantwortet
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/besserer-abzug-von-verpflegungsmehraufwendungen-bei-doppelter-haushaltsfuehrung
Also die VMA können auch dann berücksichtigt werden, wenn die Wohnung schon zuvor als Erstwohnsitz existierte