Gilt dieser Fall als "Doppelte Haushaltsführung"?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Emily1993
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Registriert: 23. Sep 2018, 22:03

Gilt dieser Fall als "Doppelte Haushaltsführung"?

Beitrag von Emily1993 »

Hallo :-)

Ich bin absoluter Steuererklärungs"neuling" und kenne mich nur so halb aus.
Folgende Situation habe ich ab Oktober:

Ursprünglich komme ich aus Hamburg, hab zwar woanders studiert etc., aber mein Hauptwohnsitz war immer HH.
Nun nach dem Studium zieht mein Freund nach Berlin und wir haben uns dort eine gemeinsame Wohnung gesucht, d.h. ich zahle die hälfte und er die hälfte und auch meinen Hauptwohnsitz habe ich nach Berlin verlegt (war da in den letzten Wochen auch berufstätig).
Jetzt habe ich aber einen lukrativeren Job in Hamburg gefunden, den ich ab Oktober anfange, sprich ich ziehe (wahrscheinlich) in mein Elternhaus, melde Zweitwohnsitz an etc., aber behalte trotzdem meinen Hauptwohnsitz bei meinem Freund in Berlin.

Meine Frage: Kann ich Fahrtkosten, die anfallen um jedes Wochenende von Hamburg nach Berlin zu fahren, bei der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen? Kann ich Kosten, die in Hamburg anfallen ansetzen, bsp. wenn ich meinen Eltern mit einem gewissen Betrag im Haushalt unterstütze? Oder gilt der Fall nicht als doppelte Haushaltsführung, weil ich vorher schon mal in Hamburg gewohnt habe und dann quasi des Freundes wegen nach Berlin verzogen bin?

Bedanke mich schon mal für jegliche Hilfe :-)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gilt dieser Fall als "Doppelte Haushaltsführung"?

Beitrag von muemmel »

Kann ich Fahrtkosten, die anfallen um jedes Wochenende von Hamburg nach Berlin zu fahren, bei der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen? Ja.
Kann ich Kosten, die in Hamburg anfallen ansetzen, bsp. wenn ich meinen Eltern mit einem gewissen Betrag im Haushalt unterstütze? Unklar. Wenn es so eine Art "Kostgeld" ist - nein. Essen müßten Sie schließlich auch in Berlin. Miete - ja (wäre dann aber von den Eltern zu versteuern). Nebenkosten - ja. Übrigens können Sie in den ersten 3 Monaten sogar Verpflegungsmehraufwendungen pauschal geltend machen.

ich ziehe (wahrscheinlich) in mein Elternhaus, melde Zweitwohnsitz an etc., aber behalte trotzdem meinen Hauptwohnsitz bei meinem Freund in Berlin. Das könnte problematisch werden - erstens legt das Bundesmeldegesetz fest, daß der HWS da ist, wo man öfter ist: Eindeutig Hamburg. Und zweitens haben beide Städte eine Zweitwohnsitzsteuer - insbesondere die von Berlin (ab 2019 15 % der Nettokaltmiete) ist nicht ganz billig...
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