Dualer Student: Fahrtkosten Hochschule und Verpflegungspauschale

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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miche-60
Beiträge: 1
Registriert: 22. Feb 2018, 20:54

Dualer Student: Fahrtkosten Hochschule und Verpflegungspauschale

Beitrag von miche-60 »

Guten Abend,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016.

Momentan bin ich dualer Student und verdiene so viel, dass sich eine Steuererklärung auf jeden Fall lohnt.

In meinem Studium hatte ich auch die Vorlesung Steuern und unser Dozent meinte da, dass wir dualen Studenten unseren Hochschulaufenthalt als Dienstreise absetzen können. Also mit Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt (macht bei ~42km einfach deutlich was aus) und - noch wichtiger - Verpflegungspauschale von 8,50€ pro Tag, den man mehr als acht Stunden außer Haus ist. Das bin ich fast jeden Tag während der Hochschulphase.

Bei meiner Steuersoftware SteuerSparErklärung gibt es jedoch zwei Rubriken, die meiner Meinung nach für mich relevant sind.
Zum einen sind das Ausbildungskosten. Dort kann ich die KM-Pauschale ganz normal berechnen, aber keine Tagesgeldpauschale.
Zum anderen natürlich Dienstreisekosten, dort kann ich aber nur mein Semesterticket und die Verpflegungspauschale absetzen und keine KM-Pauschale.
Mein Dozent meinte das ginge.

Weiß jemand wie da genau die Rechtslage ist und wie ich das am besten löse?

Vielen Dank im Voraus.

miche-60
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Dualer Student: Fahrtkosten Hochschule und Verpflegungspauschale

Beitrag von Alexander96 »

Hallo miche-60,

ja, du kannst deine Fahrten zur Hochschule als Dienstreise ansetzen.

Um dir zu erklären, wo du was eintragen musst, verweise ich auf den amtlichen Vordruck der Anlage N für das Jahr 2016: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=D11438071B5F81257A45, weil ich nicht weiß wie deine Software aufgebaut ist.

In Zeile 31 trägst du deine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, also dort wo du zur Arbeit gehst.
In Zeile 50 trägst du deine Hochschule ein und rechts daneben trägst du das Ergebnis folgender Rechnung ein:

Anzahl der Tage an der Hochschule * 42 Km * 0,30 €

Solltest du aber tatsächlich höhere Fahrtkosten nachweisen können z. B. durch Zugtickets, kannst du auch die höheren tatsächlichen Kosten dort eintragen.

Da du anscheinend jeden Hochschultag morgens von deiner einzigen Wohnung losfährst und am selben Tag zurückkehrst, trägst du in Zeile 52 die Anzahl der Tage ein, welche du oben auch verwendet hast. Solltest du aber für länger als drei Monate zur Hochschule gegangen sein ohne eine vierwöchige Unterbrechung durch z. B. der Praxisphase in deinem Betrieb, erhältst du für die übersteigenden Tage keine Verpflegungsmehraufwendungen. Die Verpflegungsmehraufwendungen sind übrigens für mehr als 8 Stunden auswärtiger Tätigkeit nicht 8,50 €, sondern 12,00 € :)

Bitte auf meine Signatur achten.

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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