Gewinnrücklagen bilden und viiiel später ausschütten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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CodyFragt
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2019, 15:56

Gewinnrücklagen bilden und viiiel später ausschütten?

Beitrag von CodyFragt »

Hallo ich habe mal eine theoretische Frage.
Nehmen wir an ich hätte eine Kapitalgesellschaft, die Gewinn macht, den ich mir aktuell nicht auszahlen muss, weil ich ihn nicht benötige.
Ich stelle den in der Kapitalgesellschaft versteuerten Gewinn also in die Gewinnrücklagen ein.
Jahre später höre ich auf zu arbeiten und ziehe ins Ausland für meine Rente. Ich bin also nicht mehr unmittelbar steuerpflichtig in Deutschland, weil ich auswandere und meinen Lebensmittelpunkt komplett verlege. Ab diesem Zeitpunkt würde ich mir die Gewinne ausschütten lassen.
Geht das grundsätzlich? Also Gewinne im Unternehmen belassen und erst dann ausschütten, wenn die persönliche, steuerliche Situation "passt"?

Soll alles legal sein. Also ohne Trickserei. Im Grunde das gleiche wie die Thailand und Ungarn-Rentner machen bzgl. deutsche Rente -> niedrige Lebenshaltungskosten.
Nur hier eben in ein steuergünstigeres Land ziehen, wenn der Lebensabend gekommen ist.

Vielen Dank für jegliche Antworten

Cody
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Gewinnrücklagen bilden und viiiel später ausschütten?

Beitrag von taxpert »

CodyFragt hat geschrieben:Vielen Dank für jegliche Antworten
Die Frage lässt sich so nicht beantworten, da die Variationsmöglichkeiten Legion sind!

1. Niemand kennt die Gesetzeslage im Zeitpunkt der Ausschüttung/Wegzuges!

2. Jenachdem, wohin man auswandert, gelten ggf, unterschiedlcihe Regelungen im entsprechenden DBA! Oder es existiert mit diesem Land ggf. gar kein DAB!

3. Je nach Sachlagen kann dann auch noch §2 AStG zu tragen kommen!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
CodyFragt
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2019, 15:56

Re: Gewinnrücklagen bilden und viiiel später ausschütten?

Beitrag von CodyFragt »

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Danke für den Hinweis auf §2 AStG.
Da muss man wohl noch ein wenig mehr Gedanken investieren.

Vielen Dank nochmal.

Cody
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