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Geringverdiener

Verfasst: 18. Apr 2019, 22:48
von eddso
Hallo liebe Leute,
ich habe folgende Frage. Erstmal Schilderung:
Habe meist ca. 1000eur Steuererstattung vom Finanzamt mit folgenden angaben erhalten: ich Hauptverdiener mit St. Kl. 3 plus meine Frau St.Kl. 5 Minijob 450eur. Die Erstattung war so groß weil ich langen Weg zur Arbeit habe.
Jetzt ist meine Frau selbständig, macht Massagen, verdient nicht mal 300eur/mon (Gewinn 3400eur/jahr) aktuell (Kleinunternehmerregelung). Nach Eingabe in die ESt (Anlage G) sind es 100eur Steuererstattung.
Wenn sie nächstes Jahr 450eur/mon verdient werden wir noch nachbezahlen.

Die Frage: Kann das angehen, oder mache ich was falsch?

Grüße Eduard

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 00:22
von Severina
Hatte die Ehefrau vlt. einen echten Minijob, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde (sehen Sie mal in den Steuerbescheid - steht da was in der Spalte Ehefrau bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?)

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 00:22
von Severina
Hatte die Ehefrau vlt. einen echten Minijob, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde (sehen Sie mal in den Steuerbescheid - steht da was in der Spalte Ehefrau bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?)

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 10:32
von eddso
Hallo Sverina,
nein Anlage N, wurde für die Ehefrau nicht erstellt da sie ja kein Lohnsteuerbescheid erhalten hat. (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2018/2413/muss_ich_meinen_minijob_in_der_einkommensteuererklaerung_angeben). OK das war von Jahr zu Jahr unterschiedlich,
2016 zB Minijob, Kein Lohnsteuerbescheid, mit ~700eur Erstattung
2017 Selbständig, Einkünfte ~3200eur, mit ~100eur Erstattung

Damit gehen, wie ich verstehe, 600eur als Einkommensteuer für 3200eur verdienst weg, was 19% entspricht.

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 12:05
von Severina
Dann haben Sie Ihre Antwort. Der Minijob wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert und geht daher in Ihre Einkommensteuerberechnung überhaupt nicht ein. Das ist bei der selbständigen Tätigkeit Ihrer Frau anders - hier liegen steuerpflichtige Einkünfte vor, die noch nicht - wie Ihr Arbeitslohn über die Lohnsteuer - versteuert sind, daher fällt die Erstattung niedriger aus.

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 15:54
von eddso
Ich gebe zu ich habe nicht viel Ahnung von den ganzen Steuern aber,
ist es nicht so das der Einkommensteuer Grundbetrag bei ca. 9000eur/jahr liegt. Ab da ist dann 14% und höher je nach Betrag. Die Frau hat 3200eur/jahr verdient warum wird hier Einkommensteuer fällig.
Da kann doch irgendwas nicht stimmen ich weis aber nicht was.
Hat das was mit Zusammenveranlagung zu tun?

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 16:10
von muemmel
Die Frau hat 3200eur/jahr verdient warum wird hier Einkommensteuer fällig. In der Tat - wegen der Zusammenveranlagung. Getrennte Veranlagung würde allerdings noch teurer - da blieben bei Ihrer Frau ja fast 6.000 Euro Freibetrag quasi "unbenutzt". Bei der Zusammenveranlagung hingegen profitieren Sie beide vom gesamten Freibetrag der Frau...

Re: Geringverdiener

Verfasst: 19. Apr 2019, 16:20
von eddso
Vielen dank euch für die schnellen, verständlichen Antworten.
Dann mache ich wohl soweit das meiste richtig.
Es ist schön solche Hilfe hier zu finden.

Grüße Eduard