Hallo zusammen,
ich habe 2018 von Januar bis September als Werkstudent gearbeitet. Ich habe in der Zeit keine Lohnsteuer bezahlt und habe insgesamt 7000€ Brutto verdient.
Von November bis Dezember habe ich dann Vollzeit nach meinem Studium gearbeitet (ich war zwar noch in meiner Uni eingeschrieben, habe meine letzte Prüfungsleistung allerdings am Anfang Oktober abgegeben).
In der Zeit von November bis Dezember habe ich dann ca 7300€ verdient und dabei ca 1200€ Lohnsteuer bezahlt. Ich bin in Steuerklasse 1.
Nun meine Frage: muss ich die Bruttolöhne beider Jobs in der Steuererklärung angeben oder reicht es wenn ich nur den Job angebe, bei dem ich auch die Lohnsteuer bezahlt habe?
Ich könnte ja meine gesamte Lohnsteuer zurück kriegen, wenn ich nur das Gehalt von November und Dezember zählen würde, oder? Ich bin noch sehr unerfahren was die Steuererklärung angeht und will auch nicht fälschlicherweise irgendwas verschweigen, was eigentlich angegeben werden müsste.
Vielen Dank für eure Hilfe!
MFG
Robrok
Von Werkstudent zu Vollzeit-Job in 2018
Re: Von Werkstudent zu Vollzeit-Job in 2018
muss ich die Bruttolöhne beider Jobs in der Steuererklärung angeben Na sicher doch.
Ich könnte ja meine gesamte Lohnsteuer zurück kriegen, wenn ich nur das Gehalt von November und Dezember zählen würde, oder? Dem ist aber nicht so. Insofern würden Sie wohl lediglich ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung kriegen, wenn Sie die 7.000 Euro aus den ersten 9 Monaten verschweigen - das Finanzamt kriegt nämlich von Ihrem Arbeitgeber den Bruttolohn gemeldet, und zwar auch dann, wenn da keine Lohnsteuer abgeht.
und will auch nicht fälschlicherweise irgendwas verschweigen, was eigentlich angegeben werden müsste. Das ist auch nicht anzuraten. By the way dürften Sie mit den korrekten Angaben immerhin so 1.000 Euro wiederkriegen...
Ich könnte ja meine gesamte Lohnsteuer zurück kriegen, wenn ich nur das Gehalt von November und Dezember zählen würde, oder? Dem ist aber nicht so. Insofern würden Sie wohl lediglich ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung kriegen, wenn Sie die 7.000 Euro aus den ersten 9 Monaten verschweigen - das Finanzamt kriegt nämlich von Ihrem Arbeitgeber den Bruttolohn gemeldet, und zwar auch dann, wenn da keine Lohnsteuer abgeht.
und will auch nicht fälschlicherweise irgendwas verschweigen, was eigentlich angegeben werden müsste. Das ist auch nicht anzuraten. By the way dürften Sie mit den korrekten Angaben immerhin so 1.000 Euro wiederkriegen...
Re: Von Werkstudent zu Vollzeit-Job in 2018
Noch ein Tipp: Vergessen Sie nicht, die Kosten für die studentische Krankenversicherung anzugeben (Anlage Vorsorgeaufwand).