Lohnsteuer bei Steuerklasse 6
Verfasst: 7. Mär 2019, 13:40
Hallo,
ich sitze gerade an meiner 1. Steuererklärung und bin auf einige Probleme gestoßen. Kurz zu mir: Ich bin Student und habe in den Semesterferien als Werkstudent bei Siemens gearbeitet. Fälschlicherweise habe ich dort angegeben, dass dies nicht meine Hauptbeschäftigung sei und wurde deshalb in Steuerklasse 6 eingruppiert. In dieser Beschäftigung wurden ca: 300€ Lohnsteuer abgeführt. Vorher habe ich noch 100€ Lohnsteuer bei einer anderen Beschäftigung abgeführt (Lohnsteuer 1), aber nicht im selben Monat.
D.h. ich habe in 2018 ca. 400€ Lohnsteuer gezahlt und liege mit weiteren Minijobs bei Bruttoeinnahmen von ca. 5000€, also weit unter dem Freibetrag.
Nun zu meinen Fragen:
1. Stimmt es, dass unter SK 6 gezahlte Lohnsteuer kein Freibetrag gilt und ich kein Geld vom Finanzamt zurück bekommen kann bzw. die Möglichkeit besteht etwas draufzahlen zu müssen?
2. Bekomme ich die unter SK 1 gezahlte Lohnsteuer trotzdem zurück?
3. Ist es möglich den Fehler bei der Steuerklassen Eingruppierung zu ändern bzw. es in der Steuererklärung anzugeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich sitze gerade an meiner 1. Steuererklärung und bin auf einige Probleme gestoßen. Kurz zu mir: Ich bin Student und habe in den Semesterferien als Werkstudent bei Siemens gearbeitet. Fälschlicherweise habe ich dort angegeben, dass dies nicht meine Hauptbeschäftigung sei und wurde deshalb in Steuerklasse 6 eingruppiert. In dieser Beschäftigung wurden ca: 300€ Lohnsteuer abgeführt. Vorher habe ich noch 100€ Lohnsteuer bei einer anderen Beschäftigung abgeführt (Lohnsteuer 1), aber nicht im selben Monat.
D.h. ich habe in 2018 ca. 400€ Lohnsteuer gezahlt und liege mit weiteren Minijobs bei Bruttoeinnahmen von ca. 5000€, also weit unter dem Freibetrag.
Nun zu meinen Fragen:
1. Stimmt es, dass unter SK 6 gezahlte Lohnsteuer kein Freibetrag gilt und ich kein Geld vom Finanzamt zurück bekommen kann bzw. die Möglichkeit besteht etwas draufzahlen zu müssen?
2. Bekomme ich die unter SK 1 gezahlte Lohnsteuer trotzdem zurück?
3. Ist es möglich den Fehler bei der Steuerklassen Eingruppierung zu ändern bzw. es in der Steuererklärung anzugeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!