Übungsleiterpauschale für Dozenten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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User198807
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Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von User198807 »

Hallo zusammen,


für die Steuerfachkundigen unter euch ist meine Anfrage sicherlich leicht zu beantworten (so hoffe ich zumindest). Ich habe nach ähnlichen Themen gesucht, bin mir aber nicht gänzlich sicher, ob mir die Transferleistung gelungen ist. Daher würde ich gern erfragen, ob meine Rechnung/mein Vorgehen valide ist.

Zu meinem Fall:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit (35 Stunden Woche im Konzern) arbeite ich zusätzlich als Dozent an einer Hochschule (keine private, sondern eine öffentlich-rechtliche). Pro Semester übernehme ich ein Modul und unterrichte es im Block an vier Samstagen zu je 8 Stunden. Für diese Nebentätigkeit erhalte ich 348€ pro Monat und am Ende des Semesters zusätzlich eine Einmalzahlung über 200€ (Fahrtkostenerstattung). Andererseits entstehen mir tatsächliche Kosten für die Fahrten (195km pro Hinfahrt), sowie Kosten für Literatur, die ich mir zur Vorbereitung der Lehrveranstaltungen zugelegt habe.

Ich habe meine Einkünfte für das Jahr 2018 addiert und es ergibt sich für das vergangene Steuerjahr eine Summe von 3680€ (6 x 348€ für Lehrauftrag 1 (März-Aug.; 200€ Fahrtkostenerstattung für Lehrauftrag 1; 4 x 348€ für Lehrauftrag 2 (Sept.-Dez.)).
In meinem Verständnis kann ich von den 3680€ nun 2400€ abziehen, weil sie aufgrund der Übungleisterpauschale für mich steuerfrei sind (nebenberuflich, Verhältnismäßigkeit zur Haupttätigkeit, öffentlich-rechtliche Institution).
Von den verbliebenen 1280€ kann nun meine tatsächlich entstandenen Kosten abziehen: Fahrtkosten 468€ (8 x 195km x 0,3€) sowie 100€ für Literatur.

Es bleibt dann ein Betrag von 712€ übrig. Diesen Betrag addiere ich auf mein Jahreseinkommen, das in meinem Einkommensnachweis aus dem Hauptberuf steht. Folglich ist es dann mein gesamtes Jahreseinkommen für 2018.

Über eine Einschätzung eurerseits bzw. eine Verbesserung, falls ich etwas falsch verstanden habe, würde ich mich sehr freuen!


Vielen Dank und einen schönen Tag!
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von Severina »

Die Fahrtkosten etc wären nur soweit abziehbar, wie sie 2.400 € übersteigen - hier also gar nicht:

Par. 3 Nr. 26 Satz 2 EstG

(Meine Handytastatur hat kein Symbol für "Paragraf", bevor Sie sich wundern)
User198807
Beiträge: 5
Registriert: 14. Jan 2019, 10:14

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von User198807 »

Danke für die schnelle Antwort.

Verstehe ich es richtig: Ich muss die 1280€ berücksichtigen und kann dafür dann keine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen und die tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen und die Summe auf diese Weise weiter reduzieren? Wenn ich Sie richtig verstehe, dann könnte ich nur die Verluste (der Fall in dem die Fahrtkosten die 1280€ übersteigen) als Werbungskosten geltend machen?

Vielen Dank und viele Grüße
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von Severina »

Nein, das ist so nicht richtig verstanden. Da (Wenn) es sich um selbständige Einkünfte handelt, kommen
Sie an der Einnahme-Übrschuss-Rechnung nicht vorbei - das sollte aber kein Problem sein, denn im
Ausgangspost haben Sie diese bereits erstellt.

Sie ermitteln zunächst mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.
Ab 2017 müssen Sie auch zwingend die Anlage EÜR ausfüllen, da Ihre Einnahmen mehr als 2.400 € betragen.
In der Anlage EÜR tragen Sie in Zeile 23 den Freibetrag ein.

Den Gewinn tragen Sie dann noch in die Anlage S ein.


Wenn ich Sie richtig verstehe, dann könnte ich nur die Verluste (der Fall in dem die Fahrtkosten die 1280€
übersteigen) als Werbungskosten geltend machen?


Nein, Sie könnten 'Werbungskosten' (richtig: Betriebsausgaben) geltend machen, WENN und SOWEIT Sie 2.400 €
übersteigen. Hätten Sie also Kosten von 2.500 €, so würden sich noch 100 € auswirken.
User198807
Beiträge: 5
Registriert: 14. Jan 2019, 10:14

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von User198807 »

Ok, dann habe ich jetzt verstanden (glaube ich).

Ich nehme die 3680€ und stelle sie auf die Einnahmenseite (ohne die Pauschale abzuziehen), auf der anderen Seite vermerke ich die tatsächlichen Kosten: 468€ (Fahrtkosten) + 100€ (Literatur). Als Überschuss bleiben dann 3112€ übrig.
Diese 3112€ trage ich in das EÜR-Formular ein und vermerke in Zeile 23 den Freibetrag von 2400€.


Den Gewinn tragen Sie dann noch in die Anlage S ein.

Ist in diesem Fall der einzutragende Gewinn (In Anlage S) dann 3112€, oder 712€ (weil der Freibetrag direkt von mir berücksichtigt wird)?
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von Severina »

User198807 hat geschrieben: 14. Jan 2019, 16:00 Ok, dann habe ich jetzt verstanden (glaube ich).

Ich nehme die 3680€ und stelle sie auf die Einnahmenseite (ohne die Pauschale abzuziehen), auf der anderen Seite vermerke ich die tatsächlichen Kosten: 468€ (Fahrtkosten) + 100€ (Literatur). Als Überschuss bleiben dann 3112€ übrig.
Diese 3112€ trage ich in das EÜR-Formular ein und vermerke in Zeile 23 den Freibetrag von 2400€.


Den Gewinn tragen Sie dann noch in die Anlage S ein.

Ist in diesem Fall der einzutragende Gewinn (In Anlage S) dann 3112€, oder 712€ (weil der Freibetrag direkt von mir berücksichtigt wird)?
Weder/noch! Der in Anlage S einzutragende Gewinn ist (3680 - 2400) 1280 €. Die tatsächlichen Kosten wirken sich NICHT aus, da Sie weniger als 2.400 € betragen. Auf Seite 2 der Anlage S füllen Sie zusätzlich Zeile 44 aus: Gesamtbetrag 3.680, davon als steuerfrei behandelt 2.400, Rest enthalten in Zeile 4.

Wie sich der Freibetrag in der Anlage EÜR auswirkt, müssen Sie in der von Ihnen verwendeten Software ausprobieren. Bei mir wird dieser wie Betriebsausgaben berücksichtigt und der zusätzliche Eintrag der tatsächlichen Betriebsausgaben vermindert den Gewinn weiter, was aber auf Grund der oben zitierten Vorschrift falsch wäre. Ich würde also nur die Einnahmen und den Freibetrag eintragen.
User198807
Beiträge: 5
Registriert: 14. Jan 2019, 10:14

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von User198807 »

Ok, jetzt habe ich es richtig verstanden. Vielen Dank für die Hilfestellung und die Erläuterungen!
haku
Beiträge: 1
Registriert: 27. Jul 2020, 23:50

Re: Übungsleiterpauschale für Dozenten

Beitrag von haku »

Severina hat geschrieben: 14. Jan 2019, 14:53 Sie könnten 'Werbungskosten' (richtig: Betriebsausgaben) geltend machen, WENN und SOWEIT Sie 2.400 €
übersteigen. Hätten Sie also Kosten von 2.500 €, so würden sich noch 100 € auswirken.

Hallo Severina,


in der Hoffnung, dass du dieses Portal derzeit noch benutzt,
würde mich interessieren, wie Ihre obige Aussage zu verstehen ist?


Grund für meine Frage ist,
dass meine Situation der von der Threadersteller/in ähnlich ist.


Falls Sie hier noch mitlesen,
freue ich mich auf kurze Antwort.
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