Nachforderung von Lohnsteuer
Verfasst: 22. Nov 2018, 21:22
Hallo liebes Forum und vielen Dank für die Aufnahme.
Leider habe ich ein "kleines" Problem, bei welchem ich euch um Hilfe bitten möchte.
Meine Freundin hat seit 2015 einem Freund 2-3 Mal im Jahr mit der Korrekturlesung von Texten für dessen Online-Geschäft ausgeholfen.
Hierfür hat Sie jeweils eine Gutschrift von Ihm erhalten (2015=800€; 2016=450€; 2017=555€). Diese Einkünfte hatte Sie leider nicht in Ihrer Lohnsteuer angegeben.
Nun wurden bei meinem Freund eine Steuerprüfung durchgeführt, wobei diese Ausgaben vermutlich auffielen. Meine Freundin wurde hierauf vom Finanzamt aufgefordert Ihre Einkünfte offenzulegen. Nachdem Sie dieser Aufforderung nachgekommen ist, habt sie nun je einen Nachzahlungsbescheid für jeder Jahr bekommen. Hierbei fordert das Finanzamt folgende Beträge: 2015=292,53€(Einkünfte=800€) 2016=28,37€(Einkünfte=450€) 2017=102,15€ (Einkünfte=555€).
Da ich mich mit diesem Thema leider nicht so genau auskenne habe ich nun folgende Fragen:
-Warum sind die geforderten Beträge prozentual so unterschiedlich?
-Gibt es keinen Freibetrag für derartige "Kleinsteinkommen"
-Wie kann ich hier am besten vorgehen um die 423,05€ nicht nachzahlen zu müssen?
Ebenso wurde meiner Freundin nahegelegt ein Gewerbe für diese Tätigkeit anzumelden. Ist die bei derartigen Kleinstbeträgen wirklich notwendig?
Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Oli
Leider habe ich ein "kleines" Problem, bei welchem ich euch um Hilfe bitten möchte.
Meine Freundin hat seit 2015 einem Freund 2-3 Mal im Jahr mit der Korrekturlesung von Texten für dessen Online-Geschäft ausgeholfen.
Hierfür hat Sie jeweils eine Gutschrift von Ihm erhalten (2015=800€; 2016=450€; 2017=555€). Diese Einkünfte hatte Sie leider nicht in Ihrer Lohnsteuer angegeben.
Nun wurden bei meinem Freund eine Steuerprüfung durchgeführt, wobei diese Ausgaben vermutlich auffielen. Meine Freundin wurde hierauf vom Finanzamt aufgefordert Ihre Einkünfte offenzulegen. Nachdem Sie dieser Aufforderung nachgekommen ist, habt sie nun je einen Nachzahlungsbescheid für jeder Jahr bekommen. Hierbei fordert das Finanzamt folgende Beträge: 2015=292,53€(Einkünfte=800€) 2016=28,37€(Einkünfte=450€) 2017=102,15€ (Einkünfte=555€).
Da ich mich mit diesem Thema leider nicht so genau auskenne habe ich nun folgende Fragen:
-Warum sind die geforderten Beträge prozentual so unterschiedlich?
-Gibt es keinen Freibetrag für derartige "Kleinsteinkommen"
-Wie kann ich hier am besten vorgehen um die 423,05€ nicht nachzahlen zu müssen?
Ebenso wurde meiner Freundin nahegelegt ein Gewerbe für diese Tätigkeit anzumelden. Ist die bei derartigen Kleinstbeträgen wirklich notwendig?
Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Oli