Sterbegeld als Einkommen angerechnet

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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golani
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Registriert: 9. Nov 2018, 19:01

Sterbegeld als Einkommen angerechnet

Beitrag von golani »

Hallo Steuer-Community,

ich habe eine Frage bzgl. Versteuerung von Sterbegeld, ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen, ansonsten muss ich wohl zum Steuerberater. Folgendes Szenario:

Mein Vater ist 2017 leider verstorben, er war als Lehrer angestellt im öffentlichen Dienst und nicht verbeamtet. Nach seinem Tod habe ich stellvertretend für alle Erben ein Sterbegeld in Form einer Lohnfortzahlung bekommen. Für diese habe ich auch von der Bezugsstelle einen ordentlichen Lohnzettel auf meinen Namen bekommen, indem auch Einkommenssteuer und Sozialabgaben abgeführt werden. Allerdings basierend auf der damaligen steuerlichen Veranlagung meines Vaters, öffentlicher Dienst, andere Steuerklasse als ich, usw.

Nun habe ich jetzt meinen Steuerbescheid für 2017 bekommen, und dort rechnet man mir das Sterbegeld als Einkommen an und ich soll basierend auf meiner aktuellen Veranlagung ordentlich nachzahlen.

Kennt sich jemand mit so etwas aus und weiß ob das gerechtfertigt ist? Telefonate haben bis jetzt leider nichts gebracht, das Finanzamt und die Bezügestelle für das Kultusministerium wimmeln mich nur ab. Es geht aber trotzdem um einen 4-stelligen Betrag, wenn da halbwegs Aussicht auf Erfolg bestehen würde müsste ich das halt von einem Steuerberater regeln lassen. Einspruch gegen den Steuerbescheid habe ich jetzt sicherheitshalber schon mal eingereicht, schadet ja erst mal nicht.

Danke schon mal für alle Antworten und Tipps.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Sterbegeld als Einkommen angerechnet

Beitrag von schlauelia »

steuerlich gesehen hat das Finanzamt alles richtig gemacht, denn die Lohnsteuerbescheinigung lief auf Ihren Namen!

Was ist denn tatsächlich mit dieser Zahlung geschehen? Haben Sie die bekommen, floss sie ins Erbe...??

Wie viel müssen Sie - im Vergleich zu dem Brutto - jetzt zahlen?
Können Sie dies mit den anderen Erben teilen...

mE kann ein Stb da nichts ändern - ggf. ein Anwalt wegen Rückgriff auf andere Erben!


Lia
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