Versteuerung Urlaubsabgeltung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mfgoenk
Beiträge: 2
Registriert: 28. Sep 2018, 15:43

Versteuerung Urlaubsabgeltung

Beitrag von mfgoenk »

Hallo liebes Forum,

Ich bin seit 03.2017 durchgehend erkrankt und wurde nun von meinem Arbeitgeber zum 30.09.18 gekündigt. Dabei blieben 44 Tage Resturlaub übrig, die nun ausgezahlt wurden.

Aktuell beziehe ich ALG1 und habe in 03.18 einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt, über den aktuell noch nicht entschieden ist. Die Agentur für Arbeit zahlt mir nun für knapp 2 Monate kein ALG1, sondern verrechnet dies mit dem Resturlaub. Falls bis dahin immer noch nicht über den Rentenantrag entschieden sein sollte, bekomme ich wieder ALG1.

Nun habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine viel höhere Auszahlung bekommen als ich dachte.

Vom Bruttobetrag von 8620€ wurden 1705€ Lohnsteuer,93 € Soli, 150€ Krankenversicherung, 20€ Zusatzkrankenversicherung, 282@ Rentenversicherung, 45 € Arbeitslosenversicherung und 31€ Pflegeversicherung abgezogen. Insgesamt wurde mir also ein Netto Lohn von knapp 6300 € ausbezahlt.

Sowohl ich als scheinbar auch das Arbeitsamt haben mit einer Summer von ca. 3500 € gerechnet.Bei diesem Betrag hätte ich wohl sonst eine "ALG1 Pause" von knapp 4 Monaten bekommen.

Meine Frage nun: Wird da nochmals etwas von den 6300€ versteuert? Ist das von Seiten des Arbeitsamtes richtig? Hier muss doch irgendwo ein Fehler vorliegen?! Verstehe ich hier etwas falsch?

Danke für eure Unterstützung.

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Versteuerung Urlaubsabgeltung

Beitrag von muemmel »

Wird da nochmals etwas von den 6300€ versteuert? Die Frage ist falsch gestellt, denn besteuert wird schlußendlich Ihr Jahreseinkommen, nämlich wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2018 einreichen, und das werden Sie schlicht müssen. Und wieviel Sie da zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen und den Lohnersatzleistungen ab. Nun sind die 8.620 Euro vermutlich schon das Gesamteinkommen, aber Kranken- und Arbeitslosengeld fließen auch noch in die Berechnung ein.
Hier muss doch irgendwo ein Fehler vorliegen?! Klar - die SV-Beiträge sind viel zu niedrig. Diese betragen insgesamt so etwa 19 %, während Sie offenbar viel weniger gezahlt haben.
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