Mehrere Einnahmequellen (Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden); Steuererklärung 2015

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MartinK.
Beiträge: 1
Registriert: 16. Sep 2018, 23:49

Mehrere Einnahmequellen (Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden); Steuererklärung 2015

Beitrag von MartinK. »

Guten Abend zusammen,

ich sitze aktuell an meiner Steuererklärung für das Jahr 2015 und komme etwas ins Schlingern.
In diesem Jahr hatte ich folgende Einnnahmen...

Werkstudententätigkeit bei AG1:
07.01.2015 bis 31.03.2015

Bruttolohn kumuliert 2600€
Lohnsteuer wurde nicht einbehalten
Solidaritätszuschlag (Zeile 5): 0€
Kirchensteuer (Zeile 6): 0€
RV (Zeile 23): 242€
KV (Zeile 28): 311€

Anfertigung einer Abschlussarbeit bei AG2
20.04.2015 bis 19.08.2015

Bruttolohn kumuliert 2900€
Lohnsteuer wurde nicht einbehalten
Solidaritätszuschlag (Zeile 5): 0€
Kirchensteuer (Zeile 6): 0€
RV (Zeile 23): 0€
KV (Zeile 28): 348€

Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei AG3
21.09.2015 bis 31.12.2015

Bruttolohn kumuliert 12980€
Lohnsteuer: 2332€
Solidaritätszuschlag (Zeile 5): 128€
Kirchensteuer (Zeile 6): 209€
RV (Zeile 23): 1213€
KV (Zeile 25): 1064€



- Wie ich AG3 in meiner Steuererklärung erfassen muss ist mir klar.

- Wie ist das Vorgehen bei AG1 und AG2?

-Die Aussagen sind widersprüchlich. Meine Vermutung ist, es müssen zwei weitere Lohnsteuerbescheide "angelegt" werden (Nutze eine Software) und die Einnahmen werden in Zeile 20 der Anlage N erfasst.

-Alternativ habe ich die Information gefunden, dass AG1 in Zeile 20 Anlage N und AG2 in Zeile 26 Anlage N erfasst werden muss.

-Eine weitere Aussage die ich gefunden habe war, AG2 muss gar nicht in der Steuererklärung erfasst werden, was sich für mich unlogisch anhört.



Über eine Hilfestellung würd ich mich freuen, gleichermaßen bitte ich Sie über meine amateurhafte Beschreibung des Sachverhaltes hinwegzusehen.
Falls weitere Informationen notwendig sind um die Lage einzuschätzen, kann ich diese gern bereitstellen.

Vielen Dank vorab.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Mehrere Einnahmequellen (Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden); Steuererklärung 2015

Beitrag von schlauelia »

mit einer Software ist alles kein Problem: man kann 100 Arbeitsverhältnisse anlegen - einfach nur die Lohnsteuerbescheinigungen ( die hat auch das Finanzamt) abtippen!

Wenn Werbungskosten über 1000,-- sollte man sie angeben, wenn Ausgaben für Studium auch - WK oder Sonderausgabe...

Lia
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