Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
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Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Hallo,
ich würde evtl. nächstes Jahr anfangen als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten. Mein brutto gehalt beträgt etwa 5200 chf und meine einkommenssteuer beträgt in deutschland etwa 1700 eur je quartal.
Nun zu meiner frage.
Ich würde z.b. am 01.märz anfangen, wäre dann am 10.märz schon die erste vorauszahlung fällig?
Oder wird das dann irgendwie verrechnet später?
Mir geht es nur darum, dann müsste ich ja quasi 1700 eur schon direkt als rücklage haben?!
MfG
ich würde evtl. nächstes Jahr anfangen als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten. Mein brutto gehalt beträgt etwa 5200 chf und meine einkommenssteuer beträgt in deutschland etwa 1700 eur je quartal.
Nun zu meiner frage.
Ich würde z.b. am 01.märz anfangen, wäre dann am 10.märz schon die erste vorauszahlung fällig?
Oder wird das dann irgendwie verrechnet später?
Mir geht es nur darum, dann müsste ich ja quasi 1700 eur schon direkt als rücklage haben?!
MfG
Re: Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Mein brutto gehalt beträgt etwa 5200 chf und meine einkommenssteuer beträgt in deutschland etwa 1700 eur je quartal. Kommt mir reichlich runtergerechnet vor - bei Anwendung der Splittungtabelle könnte es gerade noch hinkommen, in der Grundtabelle nicht.
Ich würde z.b. am 01.märz anfangen, wäre dann am 10.märz schon die erste vorauszahlung fällig? Ja. Da die Vorauszahlung dann aber nur einen Monat betrifft, sollten sie auch entsprechend niedriger sein - z. B. 1/3 von 1.700 Euro, auch wenn ich, siehe oben, gewisse Zweifel an der Zahl habe.
Ich würde z.b. am 01.märz anfangen, wäre dann am 10.märz schon die erste vorauszahlung fällig? Ja. Da die Vorauszahlung dann aber nur einen Monat betrifft, sollten sie auch entsprechend niedriger sein - z. B. 1/3 von 1.700 Euro, auch wenn ich, siehe oben, gewisse Zweifel an der Zahl habe.
Re: Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Kleine Ergänzung: In der Schweiz fallen ca. 200 Euro Quellensteuer (4,5 %) an, die auf die dt. Steuer angerechnet werden - das senkt natürlich die Vorauszahlung.
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Re: Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Ja gut 1700 euro hat mir der online rechner vom finanzamt ausgespuckt.
Es ging mir auch mehr um die frage, muss ich 10 Tage nach meinem ersten Arbeitstag direkt erstmal zahlen?
Und nicht um den Betrag an sich. Ob es nun 1700, 2500 oder nur 600 Euro sind spielt da ja erstmal keine Rolle.
Also im Endeffekt, fange ich am 01.03 an, zahl ich 1/3.
Fang ich 01.02 an, zahl ich 2/3 ( am 10.03)
Usw.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
MfG
Es ging mir auch mehr um die frage, muss ich 10 Tage nach meinem ersten Arbeitstag direkt erstmal zahlen?
Und nicht um den Betrag an sich. Ob es nun 1700, 2500 oder nur 600 Euro sind spielt da ja erstmal keine Rolle.
Also im Endeffekt, fange ich am 01.03 an, zahl ich 1/3.
Fang ich 01.02 an, zahl ich 2/3 ( am 10.03)
Usw.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
MfG
Re: Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Also im Endeffekt, fange ich am 01.03 an, zahl ich 1/3. Fang ich 01.02 an, zahl ich 2/3 ( am 10.03) So ist es.
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Re: Einkommensteuer Vorauszahlung als Grenzgänger
Ok cool,
Vielen Dank für die Hilfe, das genügt mir erstmal vollkommen
Vielen Dank für die Hilfe, das genügt mir erstmal vollkommen