Nachträgliche Zahlung aus Erasmus-Stipendium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Tronix
Beiträge: 1
Registriert: 25. Aug 2018, 13:52

Nachträgliche Zahlung aus Erasmus-Stipendium

Beitrag von Tronix »

Hallo zusammen,

bisher kam ich mit google relativ gut weiter, aber im Moment hänge ich ein wenig fest. Mir fehlt an einer Stelle das Verständnis, deshalb habe ich eine Frage:

Hier meine Ausgangssituation:

Im Rahmen meines Masterstudiums war ich in von August 2014 bis Juli 2015 an einer Uni in Schweden. Dieser Aufenthalt wurde durch ein Erasmus-Stipendium gefördert. Die Zahlung des "Mobilitätszuschusses" erfolgte in zwei Teilen. Der erste Teil wurde in 2014 gezahlt; dementsprechend wurden die entstandenen Werbungskosten um diesen Betrag reduziert. Soweit ist die Vorgehensweise für mich nachvollziehbar.

Der zweite Teil der Zahlung erfolgte erst in 2016, wobei ich im gleichen Jahr begann zu arbeiten und dementsprechend begann, ein Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit zu erhalten. Zudem fielen (na klar, ist ja auch ein Jahr später) keine Kosten für das Auslandstudium mehr an, die vom Stipdendium teils ersetzt werden könnten.

Die Argumentation des Finanzamts ist jetzt folgende:

"Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzen sind im Veranlagungszeitraum des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen, bei der Einkunftsart, bei der die Werbungskosten abgezogen worden sind..."

Effektiv wird also mein Brutto aus Nichtselbstständiger Arbeit um den Betrag der zweiten Zahlung des Stipendiums erhöht und ich bezahle auf diesen Betrag Einkommenssteuer. Für mein Verständnis steht das aber im Gegensatz zur Steuerfreiheit des Erasmus-Stipendiums (§3 Nr 44a EStG).

Da ich diese Vorgehensweise online noch nicht finden konnte, habe ich keine Referenz. Mir fehlt deshalb ein Anhaltspunkt, um die Sache zu verstehen.

vielen Dank schonmal!!

viele Grüße

Tronix
Antworten