Steuersatz auf Abfindung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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radantrieb
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Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Hallo zusammen,

mir wurde ein Aufhebungsvertrag inklusive eine Abfindung von 250.000 € angeboten.
Ich werde dann bis Mitte nächsten Jahres freigestellt, und die Abfindung fließt dann einmalig im Januar 2020.
Eine Zusammenballung ist gegeben, da die Abfindung höher ist als mein normales Bruttojahresentgelt war. Ich habe Steuerklasse vier.

Gibt es hier einen Rechenweg beziehungsweise einen Steuersatz den ich hierauf anwenden kann, so dass ich mir selber ausrechnen kann was dann Netto davon übrig bleibt?

Gruß Robert
muemmel
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von muemmel »

so dass ich mir selber ausrechnen kann Sie könnten einfach einen der zahlreichen Abfindungsrechner im Netz benutzen - nur müssen Sie dazu auch wissen, was Sie 20120 sonst noch an Einnahmen haben.
Ich habe Steuerklasse vier. Dann sollten Sie auch noch wissen, welche Einnahmen Ihre Frau 2020 hat.
Da Ihr AG auch nicht weiß, welche Einnahmen Sie 2020 haben werden, wird er die Fünftelregelung übrigens nicht anwenden, d. h., die Besteuerung wird recht hoch. Angewandt wird die Fünftelregelung dann erst durch das Finanzamt, wenn Sie 2021 die Steuererklärung für 2020 einreichen.
radantrieb
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Danke schon mal soweit.

aus steuerlichen Gründen werde ich im Jahr 2020 überhaupt kein Einkommen erzielen können. Durch Formulierung des Aufhebungsvertrages, wird automatisch dann die Fünftel Regelung angewendet. Ich habe zwar die Steuertabellen vorliegen, wenn ich dann also ein Fünftel die Abfindungssumme hier zugrundelege, sprechen wir von einem zu versteuernden fiktiven Einkommen von 50.000 €, wenn ich hier auf dann die Einkommensteuer Von 12.500 € sehe, und diese mal fünf nehme, dann liege ich bei 62.500 € Steuer hierauf, dies ist dann die Steuerlast gemäß fünftel Regelung. Jetzt fehlt mir nur noch die Berücksichtigung meiner Steuerklasse, nämlich Steuerklasse vier. Meine Frau verdient weniger als die oben genannte Summe.

Gruß Robert
muemmel
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von muemmel »

Meine Frau verdient weniger als die oben genannte Summe. Ja und - trotz geht ihr Lohn in die Berechnung ein. Sie können sich natürlich getrennt veranlagen lassen, aber das gibt dann möglicherweise Nachteile für Ihre Frau.
dann liege ich bei 62.500 € Steuer hierauf, dies ist dann die Steuerlast gemäß fünftel Regelung. Nur bei getrennter Veranlagung. Und Soli und ggf. Kirchensteuer kommen obendrauf.
muemmel
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von muemmel »

Gucken Sie sich mal folgende Berechnung, Beispiel 2 und 3 - da sehen Sie exakt die Problematik, die ein relativ niedriges Einkommen (in Ihrem Fall das Ihrer Frau) mit sich bringt: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung
radantrieb
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Ja danke, für dieses Beispiel. Was aber hat jetzt das Einkommen meiner Frau mit meinem Einkommen zu tun?
muemmel
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von muemmel »

Haben Sie nach Ihrer Heirat noch nie eine Steuererklärung gemacht? Denn sonst müßten Sie wissen, das man als Ehepaar i. d. R. ZUSAMMEN veranlagt wird. Und dann gesellt sich der Lohn Ihrer Frau zu Ihrer Abfindung.
radantrieb
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Tja, manche Sachen verdrängt man eben gerne ;-))

Scheidung wird eingreicht, und bis 2020 sollte das dann klappen.

Nein, aber mal im Ernst, es gibt ja schließlich auf Antrag die Einzelveranlagung, oder??
radantrieb
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Bei der Einzelveranlagung der beiden Ehepartner, wird dann allerdings gemäß der normalen Steuertabelle der Steuersatz ermittelt, oder?

Es gibt hier also dann wohl kein weiteres Einsparpotenzial mehr.

Gruß Robert
muemmel
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von muemmel »

Bei der Einzelveranlagung der beiden Ehepartner, wird dann allerdings gemäß der normalen Steuertabelle der Steuersatz ermittelt, oder? Ja. Allerdings wird Ihre Frau dann wohl von Ihnen den Ausgleich ihrer steuerlichen Nachteile verlangen.
radantrieb
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Re: Steuersatz auf Abfindung

Beitrag von radantrieb »

Tja, dann steht immer noch das Thema Scheidung ... :mrgreen:
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