Umgehung des Verdachts auf Doppelbeschäftigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Umgehung des Verdachts auf Doppelbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

was stört dich an einer Doppelbeschäftigung? Das ist doch Standard, viele Menschen haben Nebenjobs. Und versteuert wird das nicht anders wie ein einzige Job.

Du erklärst einfach beide Jobs, dazu solltest du je eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben.

Die Konventionalstrafe dürfte imho zu den Werbungskosten gehören (soweit du für einen neuen Job gekündigt hast jedenfalls).
Oder ist dieser Betrag bereits in der Abrechnung/Lohnsteuerbescheinigung enthalten (also dort abgezogen)?

Stefan
reckoner
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Re: Umgehung des Verdachts auf Doppelbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

Lohnsteuerbescheinigung kannst du über den Elster-Belegabruf bekommen. Und wenn das nicht klappt würde ich einfach die Daten aus den Lohnabrechnungen eintragen, das Finanzamt nimmt eh' die bereits übermittelten Daten des Arbeitgebers.
... und es in dem Sinne ja keine Doppelbeschäftigung ist
Nochmal, es ist kein Unterschied ob man in einem Job 2000 Euro verdient, oder in 2 Jobs je 1000 Euro (oder wie auch immer aufgeteilt).
Einzig ein als geringfügige Beschäftigung angemeldeter Job (sogenannter Minijob oder 450-Euro-Job) wird anders behandelt - schließe ich hier aber aus.

Stefan
reckoner
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Re: Umgehung des Verdachts auf Doppelbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Bei meinem Übergang zu meinem neuen und jetzigen Arbeitgeber, gab es damals eben dieses Problem wegen Doppelbeschäftigung.
Klar, bei der Lohnabrechnung gehen natürlich nicht zwei Jons nebeneinander, einer muss dann in Steuerklasse 6. Und da der neue Arbeitgeber kein Wahlrecht hat - er muss das nehmen was frei ist - kommen da natürlich Fragen auf (sollen wir wirklich mit Steuerklasse 6 abrechnen, soll das im nächsten Monat wieder geändert werden etc.).

Für die Steuererklärung spielen die Steuerklassen aber keine Rolle (bis auf die vorausbezahlte Lohnsteuer, die ist je nach dem höher oder niedriger).
Das Finanzamt addiert den gesamten Lohn und berechnet daraus die Steuer (mit ein paar Zwischenschritten)), saldiert das Ergebnis mit der bereits abgeführten Lohnsteuer und im Ergebnis gibt es eine Nachzahlung oder Erstattung.

Stefan
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