Ich habe im Jahre 2014 als Angestellter ca. 17.000€ brutto verdient und davon ca. 2.300€ EiSt + Soli abgeführt. Danach habe ich ca. 5.000€ ALGI bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Nun zu meinen Fragen:
1) War ich verpflichtet 2015 eine Steuererklärung für 2014 abzugeben? (Ich habe bisher keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten und inzwischen für vorherige Jahre freiwillige Steuererklärungen gemacht.)
2) Ich kann voraussichtlich nur Pauschalen absetzen. Bekäme ich dann etwas zurück oder müsste ich nachzahlen? Wie berechnet sich bei Progressionsvorbehalt das zu versteuernde Einkommen und der Steuersatz nach dem Absetzen?
3) Falls ich eine freiwillige Steuererklärung mache, kommen dann Strafzahlungen auf mich zu? Wann würden eventuelle Strafen verjähren? Ist Füße still halten das bessere vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
Keine Steuererklärung trotz ALGI (Progressionsvorbehalt)
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 15. Jun 2018, 15:18
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Keine Steuererklärung trotz ALGI (Progressionsvorbehalt)
Für 2014 war eine Erklärung abzugeben, da ALG I erhalten! Aufforderung kann noch kommen, muss aber nicht. Ob Nz rauskommt, müsste man mal durchrechnen!
Lia
Lia