Hallo,
Ich komme aus Tschechien. Da arbeite ich ein Selbständiger.
Seit ersten Oktober 2017 zusammenarbeite ich mit der Firma aus Berlin. Jeden Monat schicke ich Ihnen eine Rechnung und Sie machen mir ein Überweisung.
Aktuell zahle ich ein Einkommenssteuer in Tschechien und diese Firma aus Berlin zahlt die Umsatzsteuer für mich in Deutschland. Es ist gültig. Ich darf so bis 183 Tage in einem Jahr machen, also im 2017 habe ich so 3 Monaten gearbeitet und im 2018 darf ich so bis Ende Juni arbeiten.
Also ich bin in Deutschland nicht angestellt. Ich wohne hier in Deutschland und nach Juni 2018 will ich hier langer bleiben und als Freiberufler arbeiten.
Aber ich habe Angst wenn es geht um die Einkommenssteuer. Was wird mit dem Einkommenssteuer passieren in meinem Fall? Bis Juni 2018 werde ich Einkommenssteuer in Tschechien zahlen. Aber was wird danach passieren? Wird Finanzamt in Deutschland von mir fordern um die Einkommenssteuer von 2017 Jahr und von Januar bis Juni 2018 noch einmal hier in Deutschland zahlen?
Ich habe diesen Artikel gelesen http://goodbyematrix.com/die-183-tage-regelung-dein-tor-zur-steuerfreiheit/ aber für mich es ist weiter nicht klar.
Können Sie bitte meine Frage antworten?
Viele Grüße,
Patrick
Die 183 Tage der Arbeit in Deutschalnd vs. Einkommenssteuer
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