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Wann ist ein Hobby Steuererklärungspflichtig

Verfasst: 12. Mär 2018, 15:35
von Hardware105
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Rentner und teste Hardware für diverse Hersteller über ein Forum.
Die Hardware ist eine Dauerleihgabe und kann, wenn ich sie nicht brauche, verschenkt oder verkauft werden.
Aber technisch werden die Sachen an das Forum ausgehändigt. Also als Werkzeug des Forums angesehen.

Das Hardware-Testen mache ich als Hobby, mal 2-3 Sachen im Monat, mal 5-6 Wochen nix.
Eine Steuererklärung habe ich nie gemacht.

Als Rentner bekomme ich 250€ Voll-Erwerbsgeminderten Rente.
Meine Rente fließt zu 100% in die Wohnung als Miete, Strom, Essen, Trinken. Da ich bei meiner Freundin wohne. (Nichts eingetragen)

Wie behandel ich das Thema Steuer-technisch?
Ist dieses Hobby steuerrechtlich irgendwie Illegal?
Ab wann muss ich mir sorgen machen, das mein Hobby als ein Gewerbe angesehen wird, auch wenn ich einfach mal nix mache für 1-2 Monate, weil sich keine Gelegenheit auftut.
Muss ich für mein Hobby eine Steuerklärung machen, auch wenn die Sachen im Keller gelagert werden die eigentlich nur geliehen sind?

Verkaufe sonst über Ebay oder Kleinanzeigen an Dritte das Zeug was mir zu viel Platz wegnimmt.

PS: Es gibt keinen Arbeitsvertrag oder sonstiges dazu. Ergo, weil ich gefragt wurde ob ich was testen möchte, bin ich dabei geblieben und hab gesagt, klar, ich teste gerne auch mehr. Macht ja auch Spaß.

Re: Wann ist ein Hobby Steuererklärungspflichtig

Verfasst: 13. Mär 2018, 06:40
von SteuerHeinz
Prinzipiell würde ich schon meinen, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Alle sieben Kriterien sollten erfüllt sein. Schwierig zu beurteilen ist die Gewinnerzielungsabsicht, da Sie aber die Hardware behalten dürfen sollte auch das gegeben sein.

Da aber direkt kein Geldfluss von den Herstellern zu Ihnen stattfindet bezweifle ich, dass sich da mit je jemanad befassen wird. Also Ball flach halten und aussitzen.

Re: Wann ist ein Hobby Steuererklärungspflichtig

Verfasst: 13. Mär 2018, 14:40
von Hardware105
Hallo SteuerHeinz,

danke für die erste Antwort.
Es gibt meiner Meinung nach keine Gewinnabsicht. Da es sich um eine Dauerleihgabe handelt und ich teilweise auch Sachen wieder zurücksenden muss und ich Hardware unabhängig von dem Kriterium teste. Ich sage ja nicht, ich teste die Hardware und Sie schenken mir den Artikel. Den das geht nicht. Es ist ja eine "Dauerleihgabe".
Im Endeffekt bekommt die Ware das Forum und belässt die Ware bei mir, damit irgendwo die Ware ist und nicht eingelagert werden muss.
Damit fungiere ich ähnlich einem Lager, welches Zugriff auf die Ware hat und diese nutzen darf.

Ein Verkauf kommt selten in Frage, eher wenn es sich um etwas handel, das keiner wirklich nutzen wird. Zum Beispiel ein 50€ Gehäuse, welches nur im Keller steht und nie einen Rechner zu Gesicht bekommen wird. Damit ist auch kein wirklicher Gewinn zu verbuchen, da ich im eigentlichen Sinne nur belohnt werde.

Mit den Herstellern habe ich selber nichts zu tun, ich bin nur mit dem Forum in Kontakt.
Dieser Kontakt ermöglicht mir das Testen diverser Hardware.
Ähnlich einem Gewinnspiel "Testen Bewerten Behalten" welches von diversen Online-Händlern auch ausgeübt wird.

Ich bin selber nicht wirklich bewandert im Steuerthema. Zumal es immer nur als Hobby sporadisch gemacht wurde.