Hallo zusammen,
ich hätte Fragen zu folgendem Fall:
Im August 2017 starb der Vater von Max Mustermann. Hierdurch erbte Max 20.000 € und eine Eigentumswohnung, die er 2018 für 80.000 € verkaufte.
Wie muss Max diesen Fall steuerlich behandeln?
a) Sowohl die 20.000 € als auch die 80.000 € müssen in die Steuererklärung für 2017
b) Die 20.000 € müssen in die Steuererklärung für 2017, die 80.000 € in die Steuererklärung für 2018
c) Er kann zwischen a) und b) wählen
Zusatzfrage: In welchem Paragrafen ist das geregelt?
Einkommen durch Erbfall
Re: Einkommen durch Erbfall
Odex. R hat geschrieben: ↑23. Feb 2018, 10:14 Hallo zusammen,
ich hätte Fragen zu folgendem Fall:
Im August 2017 starb der Vater von Max Mustermann. Hierdurch erbte Max 20.000 € und eine Eigentumswohnung, die er 2018 für 80.000 € verkaufte.
Wie muss Max diesen Fall steuerlich behandeln?
a) Sowohl die 20.000 € als auch die 80.000 € müssen in die Steuererklärung für 2017
Da hier unter dem Oberbegriff 'Einkommensteuer' gefragt wird: 'Erbschaft' ist keine für die Einkommensteuer relevante Einkunftsart. Die 20.000 € würden in einer ERbschaftsteuererklärung anzugeben sein, zusammen mit dem erbschaftsteuerlichen Wert der ETW. Wenn Max nicht mehr als das genannte geerbt hat und in den letzten 10 Jahren vor dem Todestag keine Vorschenkungen erfolgt sind, liegt das Erbe unter Freibetrag.
b) Die 20.000 € müssen in die Steuererklärung für 2017, die 80.000 € in die Steuererklärung für 2018
Ob die 80.000 € in die Einkommensteuererklärung gehören, hängt davon ab, ob der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt ist - die Vorbesitzzeit des Vaters wird Max angerechnet.
c) Er kann zwischen a) und b) wählen
DAS geht eigentlich nie
Zusatzfrage: In welchem Paragrafen ist das geregelt?
Wie aus den obigen Antworten ersichtlich, ist das nicht nur EIN Paragraph.
Re: Einkommen durch Erbfall
Danke, @Severina, für deine Antwort. Zu b) hätte ich noch eine Nachfrage.
Wenn ich den Wikipedia-Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
richtig verstehe, beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. D. h. wenn der Zeitraum zwischen dem Kauf der Wohnung durch Max' Vater und dem Verkauf durch Max weniger als 10 Jahre beträgt, gehören die 80.000 € in die Einkommensteuererklärung für 2018 und ansonsten nicht. Richtig?
Ob die 80.000 € in die Einkommensteuererklärung gehören, hängt davon ab, ob der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt ist - die Vorbesitzzeit des Vaters wird Max angerechnet.
Wenn ich den Wikipedia-Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
richtig verstehe, beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. D. h. wenn der Zeitraum zwischen dem Kauf der Wohnung durch Max' Vater und dem Verkauf durch Max weniger als 10 Jahre beträgt, gehören die 80.000 € in die Einkommensteuererklärung für 2018 und ansonsten nicht. Richtig?
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Re: Einkommen durch Erbfall
nein, nicht richtig - wenn überhaupt käme nur ein Gewinn in die Est - siehe § 23 EstG.
Re: Einkommen durch Erbfall
Danke, @schlauelia, gut zu wissen!