Hallo,
ich hoffe, mit kann hier jemand zum Thema Arbeiten in zwei Ländern weiterhelfen.
Als Student in den Niederlanden (Master) habe ich drei Nebenjobs. Einer davon ist in Deutschland (ca. 5.000€/Jahr), und zwei in Holland (4.500€/Jahr, und 4.800€ Jahr). Wohnsitz ist in Holland.
Meine Frage ist nun:
Wie funktioniert das Ganze steuerrechtlich? Es sind drei kleine Jobs, bei denen ich die Steuerliche Minijob Grenze überschreite. Mit dem Job in Deutschland allein jedoch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Löhne in jedem Land separat berechnet werden, jedoch versteuere ich auch kein Deutsches Einkommen in Holland. Wo muss ich nun Steuern zahlen?
Dann habe ich noch eine allgemeine Frage zum Absetzen von Steuern. Kann ich meine Studiengebühren von knapp 2000 Euro als Sonderausgaben oder Werbungskosten angeben?
Minijobs in zwei Ländern
Re: Minijobs in zwei Ländern
Kann ich meine Studiengebühren von knapp 2000 Euro als Sonderausgaben oder Werbungskosten angeben? Können Sie (zumindest in D). Wenn Sie mir noch verraten, ob das nun Ihre Erstausbildung ist oder nicht, kann ich Ihnen sogar sagen, ob als WK oder als Sonderausgabe.