Hallo,
nochmal anders: Du hast den Grundfreibetrag für die 3 Monate praktisch doppelt gerechnet, das geht natürlich nicht.
Und zwar einmal weil in der 9-Monatsrechnung bereits der volle(!) Jahresfreibetrag berücksichtigt wird, und dann nochmal bei der Anwärter-Vergütung (die ist ja nur steuerfrei weil sie unter dem Grundfreibetrag liegt).
Stefan