Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Pullface
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Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von Pullface »

Hallo zusammen,

ich arbeite gerade etwas für meine Steuererklärung vor und bin auf folgendes Problem gestoßen. Dazu ist zu sagen, dass ich zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben möchte und tendenziell eher keine Ahnung habe, was ich da tue ...

folgender Sachverhalt:

Ich bin dieses Jahr bis Ende September Angestellter gewesen und habe entsprechende Lohnsteuer gezahlt. Mein Steuerprogramm prognostiziert mir eine Rückzahlung von ca. 950€. Seit Oktober bin ich als Polizeianwärter an der Polizeifachhochschule (HH) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf. Trage ich die Tätigkeit als Beamter ein, sinkt die prognostizierte Rückzahlung auf nurnoch knapp 200€!

Ist das normal? Habe ich einen Fehler in der Eintragung gemacht? Wie lässt sich das erklären, dass ich ich zuerst offenbar 950€ "zu viel" an Steuern gezahlt habe und diese zu hohe Steuerzahlung durch drei Monate Beamtentum aufgefressen werden? Das unterstellt doch direkt, dass ich als Beamter "zu wenig" zahlen würde.
Könnt ihr mich aufklären?

Vielen Dank!

Tim
muemmel
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von muemmel »

Wie lässt sich das erklären, dass ich ich zuerst offenbar 950€ "zu viel" an Steuern gezahlt habe und diese zu hohe Steuerzahlung durch drei Monate Beamtentum aufgefressen werden? Keine Ahnung - hier kann nämlich keiner hellsehen. Da müßten Sie schon mal verraten, was Sie da jeweils verdienen bzw. verdient haben.
Mein Steuerprogramm prognostiziert mir eine Rückzahlung von ca. 950€. Für welchen Fall? 12 Monate Angestellter? 9 Monate Angestellter und 3 Monate nichts?
Pullface
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von Pullface »

Danke für deine Antwort :)
muemmel hat geschrieben:Wie lässt sich das erklären, dass ich ich zuerst offenbar 950€ "zu viel" an Steuern gezahlt habe und diese zu hohe Steuerzahlung durch drei Monate Beamtentum aufgefressen werden? Keine Ahnung - hier kann nämlich keiner hellsehen. Da müßten Sie schon mal verraten, was Sie da jeweils verdienen bzw. verdient haben.
Mein Steuerprogramm prognostiziert mir eine Rückzahlung von ca. 950€. Für welchen Fall? 12 Monate Angestellter? 9 Monate Angestellter und 3 Monate nichts?
Hellseherische Fähigkeiten habe ich nicht unterstellt - wie gesagt, ich habe nahezu keine Ahnung von der Materie und mir ist daher nicht bekannt, wofür Sie welche Angaben zur Beurteilung brauchen. Hätte ja sein können, dass es hierfür eine ganze einfach allgemeine Erklärung gäbe.

Die 950€ sind berechnet auf Grundlage meines Lohnsteuerbescheids der angestellten Tätigkeit, in der ich 9 Monate beschäftigt gewesen bin. Wenn ich dazu die drei Monate Beamtentum anschließend hinzufüge, sinkt der testweise berechnete Rückzahlungsbetrag auf genannte 200€ ab.

Meine Frage ist im wesentlichen, ob es sich dabei völlig regulär um korrekte Berechnungen handelt oder ob ich als Laie evtl. einen groben Fehler gemacht habe.

besten Dank,

Tim
Zuletzt geändert von Pullface am 3. Dez 2017, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von muemmel »

Das hat jetzt weder meine erste noch meine zweite Frage beantwortet.
Pullface
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von Pullface »

muemmel hat geschrieben:Das hat jetzt weder meine erste noch meine zweite Frage beantwortet.
Deswegen habe ich meine Antwort nochmal überarbeitet. Ich war leider nicht schnell genug.
muemmel
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von muemmel »

Es fehlen zwar immer noch konkrete Zahlen, aber ich erahne es langsam: Die 950€ sind berechnet auf Grundlage meines Lohnsteuerbescheids der angestellten Tätigkeit, in der ich 9 Monate beschäftigt gewesen bin. Da kommt natürlich eine Erstattung raus, weil das den Lohn von 9 Monaten quasi auf 12 Monate "streckt" - 9 Monate Arbeit, 3 Monate ohne Einkommen. Und dann packen wir die 3 Monate Anwärterbesoldung dazu, zusätzliches Einkommen also, auf das vermutlich wenig oder keine Steuer gezahlt wurde, da ein Anwärter so 900 bis 1.100 Euro verdient - da sinkt logischerweise die Steuererstattung.
muemmel
Beiträge: 4834
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von muemmel »

Wie sind Sie als Anwärter eigentlich krankenversichert? Privat? Haben Sie die Kosten dafür trotzdem in Ihr Programm eingetragen?
Pullface
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von Pullface »

muemmel hat geschrieben:Es fehlen zwar immer noch konkrete Zahlen, aber ich erahne es langsam: Die 950€ sind berechnet auf Grundlage meines Lohnsteuerbescheids der angestellten Tätigkeit, in der ich 9 Monate beschäftigt gewesen bin. Da kommt natürlich eine Erstattung raus, weil das den Lohn von 9 Monaten quasi auf 12 Monate "streckt" - 9 Monate Arbeit, 3 Monate ohne Einkommen. Und dann packen wir die 3 Monate Anwärterbesoldung dazu, zusätzliches Einkommen also, auf das vermutlich wenig oder keine Steuer gezahlt wurde, da ein Anwärter so 900 bis 1.100 Euro verdient - da sinkt logischerweise die Steuererstattung.
Genau so war es berechnet, richtig. Und genau deswegen finde ich es merkwürdig. Als Anwärter muss ich nahezu kaum Lohnsteuer zahlen, dennoch scheint sich die Lohnsteuerberechnung der vorherigen Tätigkeit mit auf den Zeitraum zu erstrecken. Die vorher "zu viel" gezahlte Lohnsteuer, die bei der groben Brechnung hypothetisch zurückerstattet werden würde wird mit den übrigen Monaten verrechnet, obwohl in diesen eigentlich kaum Lohnsteuer abzuführen ist?

Das ist der Punkt, den ich nicht ganz nachvollziehen kann und weswegen ich Ihren fachlichen Rat erbeten habe.

Entschuldigt bitte meine laienhafte Sicht- und Ausrucksweise. Ich verstehe wenig von Steuern, deshalb frage ich hier.

Besten Dank, Tim
muemmel
Beiträge: 4834
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von muemmel »

Die vorher "zu viel" gezahlte Lohnsteuer, die bei der groben Brechnung hypothetisch zurückerstattet werden würde wird mit den übrigen Monaten verrechnet, obwohl in diesen eigentlich kaum Lohnsteuer abzuführen ist? Die Einkommensteuer wird kalenderjahresweise erhoben. Und daß in den letzten 3 Monaten kaum Lohnsteuer gezahlt wird, heißt nicht, daß dieses Geld irgendwie steuerfrei sei - auch dieses Geld geht in die Berechnung für das Kalenderjahr 2017 mit ein. Auf 3.000 Euro Besoldung werden also ca. 750 Euro Einkommensteuer fällig - das ist jetzt kein Vorgang, der irgendwie ungewöhnlich oder auffällig wäre...
Pullface
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von Pullface »

muemmel hat geschrieben:Die vorher "zu viel" gezahlte Lohnsteuer, die bei der groben Brechnung hypothetisch zurückerstattet werden würde wird mit den übrigen Monaten verrechnet, obwohl in diesen eigentlich kaum Lohnsteuer abzuführen ist? Die Einkommensteuer wird kalenderjahresweise erhoben. Und daß in den letzten 3 Monaten kaum Lohnsteuer gezahlt wird, heißt nicht, daß dieses Geld irgendwie steuerfrei sei - auch dieses Geld geht in die Berechnung für das Kalenderjahr 2017 mit ein. Auf 3.000 Euro Besoldung werden also ca. 750 Euro Einkommensteuer fällig - das ist jetzt kein Vorgang, der irgendwie ungewöhnlich oder auffällig wäre...
Okay, ich denke das beantwortet meine Frage, auch wenn ich insgeheim gehofft hatte, einen Eintragungsfehler oder dergleichen gemacht zu haben. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
reckoner
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Re: Wechsel vom Angestellten zum Beamten

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nochmal anders: Du hast den Grundfreibetrag für die 3 Monate praktisch doppelt gerechnet, das geht natürlich nicht.
Und zwar einmal weil in der 9-Monatsrechnung bereits der volle(!) Jahresfreibetrag berücksichtigt wird, und dann nochmal bei der Anwärter-Vergütung (die ist ja nur steuerfrei weil sie unter dem Grundfreibetrag liegt).

Stefan
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