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Nachzahlung von ALG1 im Folgejahr - wann versteuern?

Verfasst: 26. Okt 2017, 13:40
von vandernik
Hallo,

Seit 08/2016 bin ich arbeitslos und hatte nach Ablauf der Sperrfrist bei eigener Kündigung ab ca. 11/2016 Abspruch auf ALG 1.
Dieses habe ich erst in 2017 beantragt und auch auszahlen lassen.
Gibt es eine prinzipielle Regelung, wann das ALG versteuert werden muss.. im Jahr des Anspruches oder im Jahr der Zahlung?
Vielen Dank für Ihre Antworten,

vandernik

Re: Nachzahlung von ALG1 im Folgejahr - wann versteuern?

Verfasst: 26. Okt 2017, 13:48
von muemmel
Wie so ziemlich alles ist auch dies im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Wenn Sie allerdings 5 Monate lang keinerlei Einkünfte in 2016 hatten, empfiehlt sich eine Steuererklärung dringend.