Nachzahlung von ALG1 im Folgejahr - wann versteuern?
Verfasst: 26. Okt 2017, 13:40
Hallo,
Seit 08/2016 bin ich arbeitslos und hatte nach Ablauf der Sperrfrist bei eigener Kündigung ab ca. 11/2016 Abspruch auf ALG 1.
Dieses habe ich erst in 2017 beantragt und auch auszahlen lassen.
Gibt es eine prinzipielle Regelung, wann das ALG versteuert werden muss.. im Jahr des Anspruches oder im Jahr der Zahlung?
Vielen Dank für Ihre Antworten,
vandernik
Seit 08/2016 bin ich arbeitslos und hatte nach Ablauf der Sperrfrist bei eigener Kündigung ab ca. 11/2016 Abspruch auf ALG 1.
Dieses habe ich erst in 2017 beantragt und auch auszahlen lassen.
Gibt es eine prinzipielle Regelung, wann das ALG versteuert werden muss.. im Jahr des Anspruches oder im Jahr der Zahlung?
Vielen Dank für Ihre Antworten,
vandernik