Mehrfachbeschäfftigung
Verfasst: 9. Okt 2017, 22:54
Hallo,
ich habe wirklich eine etwas komplexere Frage, hoffe es mit Klarheit hier erläutern zu können:
Im Jahr 2016 habe ich bei "Arbeitgeber 1" vom 1.1. - 30.06. vollzeit gearbeitet. Vom 1.7. bis 31.12. war ich bei "Arbeitgeber 2" vollzeit beschäftigt. Da ich durch eine Kündigungsschutzklage im November 2016 mit AG 1 eine Abfindung vereinbart habe (diese wurde 2017 ausgezahlt), wurde gerichtlich ausserdem vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum 30.6. sondern erst zum 31.12.2016 endet, also 6 Monate später. Sprich ich habe vom 1.7.16 bis 31.12.16 bei AG1 und AG2 vollzeit auf Steuerklasse 1 Einkünfte erzielt. AG1 und Gericht wussten nichts von dem neuen Arbeitsverhältnis.
Mein Problem ist jetzt, dass wenn ich in WISO alles eintrage, dass ich dann auf eine sehr hohe Nachzahlung komme, auch nach den ganzen üblichen Werbungskosten.
1. Gibt es Möglichkeiten diese Nachzahlung zu umgehen?
2. Wäre es möglich keine Steuererklärung abzugeben?
3. Könnte ein Steuerberater diese Nachzahlung irgendwie minimieren?
4. Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank und LG
ich habe wirklich eine etwas komplexere Frage, hoffe es mit Klarheit hier erläutern zu können:
Im Jahr 2016 habe ich bei "Arbeitgeber 1" vom 1.1. - 30.06. vollzeit gearbeitet. Vom 1.7. bis 31.12. war ich bei "Arbeitgeber 2" vollzeit beschäftigt. Da ich durch eine Kündigungsschutzklage im November 2016 mit AG 1 eine Abfindung vereinbart habe (diese wurde 2017 ausgezahlt), wurde gerichtlich ausserdem vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum 30.6. sondern erst zum 31.12.2016 endet, also 6 Monate später. Sprich ich habe vom 1.7.16 bis 31.12.16 bei AG1 und AG2 vollzeit auf Steuerklasse 1 Einkünfte erzielt. AG1 und Gericht wussten nichts von dem neuen Arbeitsverhältnis.
Mein Problem ist jetzt, dass wenn ich in WISO alles eintrage, dass ich dann auf eine sehr hohe Nachzahlung komme, auch nach den ganzen üblichen Werbungskosten.
1. Gibt es Möglichkeiten diese Nachzahlung zu umgehen?
2. Wäre es möglich keine Steuererklärung abzugeben?
3. Könnte ein Steuerberater diese Nachzahlung irgendwie minimieren?
4. Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank und LG