Doppeltes Einkommen
Doppeltes Einkommen
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe im Jahr 2016 durch eine Kündigungsschutzklage folgenden Vergleich geschlossen:
Das AV endet NICHT zum 30.06.2016 sonder zum 31.12.2016 mit unwiderruflicher Freistellung, also 6 Monate länger.
Ab dem 01.07.2016 bin ich allerdings schon eine neu Stelle angetreten und habe somit für 6 Monate doppeltes Einkommen durch den alten und neuen AG erzielt (beides Vollzeit ca. 40h/Woche).
Wie sollte ich dieses doppelte Einkommen in der Steuererklärung 2017 angeben, bzw. hääte ich dadurch irgendwelche Vorteile, dass ich mehr Steuern als gewöhnlich gezahlt hatte.
Sorry falls die Frage etwas laienhaft rüberkommt:)
Hoffe auf gute Tipps dennoch
Grüße
Michael
ich habe im Jahr 2016 durch eine Kündigungsschutzklage folgenden Vergleich geschlossen:
Das AV endet NICHT zum 30.06.2016 sonder zum 31.12.2016 mit unwiderruflicher Freistellung, also 6 Monate länger.
Ab dem 01.07.2016 bin ich allerdings schon eine neu Stelle angetreten und habe somit für 6 Monate doppeltes Einkommen durch den alten und neuen AG erzielt (beides Vollzeit ca. 40h/Woche).
Wie sollte ich dieses doppelte Einkommen in der Steuererklärung 2017 angeben, bzw. hääte ich dadurch irgendwelche Vorteile, dass ich mehr Steuern als gewöhnlich gezahlt hatte.
Sorry falls die Frage etwas laienhaft rüberkommt:)
Hoffe auf gute Tipps dennoch
Grüße
Michael
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Re: Doppeltes Einkommen
wieso ESt 2017? Das Geld wurde doch 2016 bezogen:- und Sie müssten ja auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten haben. Die tragen Sie einfach ein...
Lia
Lia
Re: Doppeltes Einkommen
Hi Lia,
Danke für die Antwort. Die Lohnsteuererklärung 2017 gilt doch für 2016.
Grüße, M.
Danke für die Antwort. Die Lohnsteuererklärung 2017 gilt doch für 2016.
Grüße, M.
Re: Doppeltes Einkommen
hääte ich dadurch irgendwelche Vorteile, dass ich mehr Steuern als gewöhnlich gezahlt hatte. Im Gegenteil - einer der Löhne war ja dann in Klasse 6 versteuert, und das heißt:
1. Sie haben zuwenig Steuern gezahlt und müssen nachzahlen.
2. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, und haben den Abgabetermin (31. Mai) längst überschritten - da könnte zusätzlich ein Verspätungszuschlag fällig werden.
1. Sie haben zuwenig Steuern gezahlt und müssen nachzahlen.
2. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, und haben den Abgabetermin (31. Mai) längst überschritten - da könnte zusätzlich ein Verspätungszuschlag fällig werden.
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Re: Doppeltes Einkommen
was ist für Sie "Lohnsteuererklärung 2017"?
Lohnsteuererklärung bzw. - voranmeldung macht ein Arbeitgeber - Lohnsteuerbescheinigung erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber!
Alkso erstmal die genauen Tatsachen schildern!
Lia
Lohnsteuererklärung bzw. - voranmeldung macht ein Arbeitgeber - Lohnsteuerbescheinigung erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber!
Alkso erstmal die genauen Tatsachen schildern!
Lia
Re: Doppeltes Einkommen
Hi,
bin normaler Arbeitnehmer und möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2016 bei Finanzamt abgeben. Durch das doppelte Einkommen allerdings stellt sich für mich die Frage ob es irgendwelche Tips und Tricks gibt.
Wie gesagt, bin Laie:)
Grüße
Michael
bin normaler Arbeitnehmer und möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2016 bei Finanzamt abgeben. Durch das doppelte Einkommen allerdings stellt sich für mich die Frage ob es irgendwelche Tips und Tricks gibt.
Wie gesagt, bin Laie:)
Grüße
Michael
Re: Doppeltes Einkommen
Und was genau haben Sie an meiner Antwort nicht verstanden?