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Studierender - mehr als 450€ - Was zurück?

Verfasst: 22. Sep 2017, 11:22
von t0dd
Hallo,

ich gebe gleich zu Beginn zu, dass ich wenig Ahnung zu diesem Thema habe. Ich bin mir zwar bei den Antworten zu meinen Fragen fast sicher, hätte aber gerne eine Bestätigung.

Ich studiere noch, habe mehr ca. 1000€ im Monat verdient und bin dort als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt. Es handelt sich aber nur um 3-4 Monate in denen ich so viel verdiene.
Nun muss ich verschiedene Abgaben abführen (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Rentenvers., Krankenvers., Arbeitslosenvers., Pflegev., Soli-Zuschlag).
Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, bekomme ich dann nur die Lohnsteuer wieder oder auch etwas anderes?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Re: Studierender - mehr als 450€ - Was zurück?

Verfasst: 22. Sep 2017, 12:46
von schlauelia
egal ob Student oder normaler Arbeitnehmer: zurück bekommt man nur Lohnsteuer, Soli, KiSt, wenn man eine ESt-Erklärung abgibt.
Die Sozialversicherung nicht.

Re: Studierender - mehr als 450€ - Was zurück?

Verfasst: 25. Sep 2017, 20:01
von t0dd
schlauelia hat geschrieben:egal ob Student oder normaler Arbeitnehmer: zurück bekommt man nur Lohnsteuer, Soli, KiSt, wenn man eine ESt-Erklärung abgibt.
Die Sozialversicherung nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.

Andere doofe Frage: Bei Renten- & Pflegeversicherung bringt mir das ja auch was, wenn dort einzahle, oder? Also ich bekomme dann später mehr Rente bzw. Pflegegeld. Auch wenn das durch mein geringes Einkommen kein großer Verdienst ist...

Bei der Krankenversicherung muss ich einfach nur höhere Beiträge zahlen, habe aber gar nichts davon auf längere Sicht, oder?

Re: Studierender - mehr als 450€ - Was zurück?

Verfasst: 25. Sep 2017, 20:10
von t0dd
Noch eine Frage:
Auf diese Seite -> https://www.financescout24.de/wissen/ra ... n-absetzen
steht, dass ich Versicherung (Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) bei der Steuererklärung absetzen könnte. Was heißt das denn nun?

Re: Studierender - mehr als 450€ - Was zurück?

Verfasst: 26. Sep 2017, 12:29
von muemmel
Was heißt das denn nun? Das heißt, es mindert die zu zahlende Steuer. Wenn die zu zahlende Steuer ohnehin null Euro beträgt, entfällt dieser Effekt natürlich. Und genau das ist bei Ihnen der Fall, da Sie offenbar unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.