Ruhendes Arbeitsverhältnis u. Geringfügige Beschäftigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Matt24
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jun 2017, 15:59

Ruhendes Arbeitsverhältnis u. Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von Matt24 »

Liebe steurrexperten,
Ich habe eine Ausbildung gemacht befinde mich momentan in einem ruhendem Arbeitsverhältnis, da ich ein Studium begonnen habe. Im Sommer während der Ferien mache ich einen Monat Ferien Job.
Des Weiteren arbeite ich während des Studiums bei einer Personalvermittlung als geringfügig Beschäftigter. Ich komme mit dem Ferienjob auf unter 70 Tage Arbeit insgesamt.
Als ich meinen Vertrag für den Ferienjob im Sommer kürzlich unterschrieben hatte, bekam ich ein Schreiben, dass ich bei der abfragung der Elst. Mit der Steuerklasse sechs für die Ferienarbeit nun eingetragen bin. Soll ich nun meinem Arbeitgeber für den Sommer mitteilen dass ich auf Steuerklasse eins arbeiten möchte, da ich keinen festen Job sondern nur geringfügig auf Steuerklasse 1 beschäftigt bin oder wie sind für meinen konkreten Fall die gesetzlichen Regeln? Darf ich zwei Jobs auf Steuerklasse 1 haben wenn ich unter 70 Tage im Jahr arbeite?
Danke für eure Antworten :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ruhendes Arbeitsverhältnis u. Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von muemmel »

Darf ich zwei Jobs auf Steuerklasse 1 haben wenn ich unter 70 Tage im Jahr arbeite? Nö. Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich nämlich nicht um eine geringfügige Beschäftigung (welche steuerfrei wäre), sondern um eine kurzfristige Beschäftigung. Das ist ein Riesenunterschied - kurzfristige Beschäftigungen werden regulär versteuert. Der Unterschied zu "normalen" Jobs besteht nur in der SV-Freiheit. Foglich werden Sie in Klasse 6 versteuert und können sich die Steuer dann nächstes Jahr per Steuererklärung zurückholen.
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