Urlaubsabgeltung 2009 in 2010

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Daywalkorx
Beiträge: 2
Registriert: 24. Mär 2010, 16:37

Urlaubsabgeltung 2009 in 2010

Beitrag von Daywalkorx »

Hallo, Liebe Forum User :D,
habe mal ne frage zum Thema Urlaubsabgeltung, ich habe im Jahr 2009 bis ende des Jahres also 31.12.2009 bei einer Frima gearbeitet und immer fleissig Steuern bezahlt.

Nun wurde ich zum 31.12.2009 entlassen, der Forderung meines Resturlaubes kam mein Ex-Arbeitgeber nicht nach.
Ich habe mein Recht beim AG Hannover eingeklagt und wir haben uns in einem Gütetermin geeinigt das er mir 215€Brutto bezahlt.

Das Geld ist Heute am 24.03.2010 auf meinem Konto eingegangen, allerdings nur 149,09€.

Nun meine frage da es der Resturlaubs 2009 ist und ich immer meine vollen Steuern abgetreten habe, ist da ein abzug noch begründet?

1.)Meines erachtens gilt das doch eher als ein "13 Gehalt" und bei 215€ sollte das doch abzugsfrei sein wegen der 400€ Grenze?!
2.) Es ist mir ja erst im März 2010 "zugeflossen" greift hie rnicht das zuflussprinzip? Wobei hier ja auch die 400€ nicht überschritten werden?!

65€ Abzug erscheint mir doch ein wenig viel.

Vielen Dank im Vorraus.
Daywalkorx
Beiträge: 2
Registriert: 24. Mär 2010, 16:37

Re: Urlaubsabgeltung 2009 in 2010

Beitrag von Daywalkorx »

keiner ne idee wie des funzt?
Matthias04
Beiträge: 49
Registriert: 22. Mär 2010, 20:00

Re: Urlaubsabgeltung 2009 in 2010

Beitrag von Matthias04 »

Also ich bin mir nicht sicher. Wie sieht denn die Abrechnung aus? Du wirst das ja irgendwie in Papierform bekommen haben oder? Was genau wird da abgezogen?
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Urlaubsabgeltung 2009 in 2010

Beitrag von taxwoman »

Hallo Zusammen,

es gilt nicht als 13. Gehalt und ist auf jedenfall Steuer- und Sozialversicherungpflichtig.
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