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Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 18. Mai 2017, 19:07
von Jonathan
Hi Leute,

Ich brauch mal eure Hilfe.
Ich bin absolut mit der Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt überfordert. Sie fordern für das Kleingewerbe von 2015 und 2016 (jeweils ein anderes) eine Einkommenssteuererklärung.
Ich habe nachweislich mit beiden keinen cent verdient und hab mir das alles zu leicht vorgestellt.


Gelebt habe ich von dem Geld meiner Mum,bzw. eher überlebt. Ich hab da gewohnt und musste so keine Miete und kein Essen zahlen...



Zurück zur Frage.
Wie geb ich in den Einkommenssteuerklärungen wo was an?
Das ließt sich für mich wie kauderwelsch und ich will mit Gewerben etc nix mehr zu tun haben...



Habe jetzt mir beim Finanzamt die Bögen zur Einkommenssteuererklärung,als auch Anlage G jeweils für 2015 und 2016 geholt.
Wo muss ich jetzt was eintragen??



Danke euch.

Lg

Re: Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 19. Mai 2017, 09:55
von schlauelia
gibt es noch andere Einnahmen? Wenn Gewerbe angemeldet war/ist, muss man natürlich Steuererklärungen abgeben: auch mit 0,-- und dazu mein Tipp: eine kurze Erläuterung, warum zwei Gewerbe, die nichts gebracht haben! Und nicht vergessen: die Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.

Oder: einfach mal beim Sachbearbeiter anrufen und fragen, ob das auch anders geht - erspart ihm ggf. Arbeit und er schließt die Jahre einfach so ab!

Lia

Re: Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 24. Mai 2017, 12:08
von Jonathan
Nein,Ich habe zu Hause gewohnt,bis Juli 2016. Das Gewerbe hätte auch zu dem Zeitpunkt abgemeldet werden sollen.

Ich habe nichts verdient,da meine Mutter mich versorgt hat und ich bis Juli 2016 ausnahmslos zu Hause gewohnt habe.
Ab August 2016 habe ich HArtz 4 bezogen,bis leider jetzt einschließlich.


Wo trage ich denn bei Anlage G und der Einkommenssteuererklärung was ein?
Ich habe Blätter bekommen, was meinst du also mit elektronisch?

Ich finde einfach garkeine Anleitungen dazu im Netz.........

Re: Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 24. Mai 2017, 12:32
von schlauelia
als Selbständiger sind elektronische Steuererklärung Pflicht!
Versuchen Sie es und rufen beim FA an, schildern den Fall - vielleicht schließen sie die Akten.
Lia

Re: Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 24. Mai 2017, 13:15
von Jonathan
habe mir gerade das elster formular gedownloadet.

Welche Anlage davon muss ich ausfüllen?
Einnahmeüberschussrechnung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung

?


Von Einkommenssteuererklärung und Anlage G steht dort nichts drin. Ich ruf da Montag an und probier denen mal klar zu machen,dass ich nichts verdient habe.
Ich möchte nur sicher gehen,falls die nicht mit sich reden lassen...

Re: Kleinunternehmer, keine Einnahmen(Umsatz) gemacht. Mit FInanzbögen überfordert

Verfasst: 25. Mai 2017, 11:37
von schlauelia
das war diese Frage: also haben Sie nicht am Montag beim FA angerufen: holen Sie dies nach - und melden Sie sich, wenn es Probleme gibt.
Lia