Einnahmen aus gewonnenem Rechtsstreit (Vergleich)
Verfasst: 2. Apr 2017, 17:11
Hallo,
ich habe im Jahr 2016 einen langjährigen Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet.
Es ging um eine Karenzentschädigung, die mein ehemaliger Arbeitgeber mir im Jahr 2013 nicht zahlen wollte.
Der Rechtsstreit wurde jetzt beigelegt und ich habe eine Vergleichssumme in Höhe von 5000€ erhalten, wobei das ca. 33% der eigentlich zu zahlenden Karenzsumme ist.
Frage 1: muss ich das besteuern und wenn ja, als was? Eigentlich ist eine Karenzentschädigung meines Wissens ja Eink. aus n.s.Tätigkeit, fällt aber unter die außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ist das mit der Vergleichszahlung dann automatisch auch so?
Frage 2: kann ich meine Anwaltskosten, die ich in den Jahren 2013-2016 für diesen Rechtsstreit gezahlt habe, alle in 2016 geltend machen? Oder nur die, die ich auch in 2016 gezahlt habe? Eigentlich gilt ja das Abflussprinzip, aber gibt es bei Anwaltskosten vielleicht eine Ausnahme, weil sich das ja regelmäßig über einige Jahre zieht?
Vielen Dank für die Hilfe, habe schon Steuergesetze und Internet durchwühlt, aber nichts gefunden :-/
ich habe im Jahr 2016 einen langjährigen Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet.
Es ging um eine Karenzentschädigung, die mein ehemaliger Arbeitgeber mir im Jahr 2013 nicht zahlen wollte.
Der Rechtsstreit wurde jetzt beigelegt und ich habe eine Vergleichssumme in Höhe von 5000€ erhalten, wobei das ca. 33% der eigentlich zu zahlenden Karenzsumme ist.
Frage 1: muss ich das besteuern und wenn ja, als was? Eigentlich ist eine Karenzentschädigung meines Wissens ja Eink. aus n.s.Tätigkeit, fällt aber unter die außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ist das mit der Vergleichszahlung dann automatisch auch so?
Frage 2: kann ich meine Anwaltskosten, die ich in den Jahren 2013-2016 für diesen Rechtsstreit gezahlt habe, alle in 2016 geltend machen? Oder nur die, die ich auch in 2016 gezahlt habe? Eigentlich gilt ja das Abflussprinzip, aber gibt es bei Anwaltskosten vielleicht eine Ausnahme, weil sich das ja regelmäßig über einige Jahre zieht?
Vielen Dank für die Hilfe, habe schon Steuergesetze und Internet durchwühlt, aber nichts gefunden :-/