Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Joes
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:34

Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von Joes »

Hallo,

ich benötige mal kurz einen Rat bezüglich eines Schätzbescheides aus dem Jahr 2013
Als kurze Info:
Ich bin seit 2012 Student. Vorher habe ich eine Ausbildung absolviert und nebenher Einnahmen aus selbstständiger Arbeit erwirtschaftet (seit 2010). Hier hatte ich aber nur bis zum Jahr 2011 geringe Einnahmen.
Ich versuche mir also im Studium einen Verlustvortrag zu generieren.

Chronologisch möchte ich den Sachverhalt kurz darstellen.

17.02.15 Schätzbescheid mit 9000€ aus selbstständiger Arbeit
03.03.15 Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben
17.11.15 Abmeldung des Gewerbes rückwirkend zum 01.01.2013
10.12.15 Beantragung der Änderung mit Abgabe der Erklärungen von 2013 und 2014
17.12.15 Information, dass keine Änderung mehr möglich sei
04.01.16 Änderung des Bescheids: Verlustrücktrag aus 2014

Meine Frage ist jetzt, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten ich habe, diesen Steuerbescheid aus dem Jahre 2013 doch noch zu ändern. Die 9000€ aus selbstständiger Arbeit haben den Gesamten Verlustvortrag vertilgt. Zudem würde ich ebenso gerne für das Jahr 2013 einen Verlustvortrag generieren.

Der letzte Bescheid vom 04.01.16 ist teilweise vorläufig hinsichtlich:
- der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenvers. als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften
- der Höhe des Grundfreibetrages
- der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben
- der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen
- des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
- der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben


Vielen Dank für Eure Unterstützung

Johannes
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von schlauelia »

um welche Jahre geht es ? Es sieht aber so aus, dass 2013 nicht mehr änderbar ist.
Tipp: Steuerberater! Nur irgendwelche Daten hier ohne Inhalt bringen gar nichts - ein Forum kann nur so gut antworten, wie Fragen gestellt werden und richtige Steuerberatung geht auch nicht!
Joes
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:34

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von Joes »

Vielen Dank für Deine Antwort.
Mir geht es in erster Linie nur um das Jahr 2013. Dort wurde ich wie erwähnt geschätzt. Ich hatte aber keinerlei Einkünfte. Allein die Tatsache, dass ich das Gewerbe im Nachhinein Rückwirkend abgemeldet habe, lässt ja darauf schließen, dass ich keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hatte.
Meine in der viel zu spät abgegebenen Erklärung für 2013 habe ich diese Angaben gemacht. Des weiteren habe ich Werbungskosten aufgrund der Ausbildung angegeben. Diese wurden ebenso nicht berücksichtigt.
Sieht jemand die Möglichkeit, den gesamten Bescheid nochmals überarbeiten zu lassen?
Ist es andernfalls möglich, zumindest die Werbungskosten aufnehmen zu lassen? Diese Angaben sind ja teilweise vorläufig. Gilt diese teilweise Vorläufigkeit in gleichem Maße für beide Seiten?

Leider kenne ich mich als Student mit dem Steuerrecht so gar nicht aus. Das wird einem in seiner Ausbildung (schulisch, beruflich und im Studium) ja leider niemals erläutert.

Viele Grüße

Johannes
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von schlauelia »

da hätten Sie sofort nach der Schätzung reagieren müssen - Rechtsbehelfsbelehrung steht drauf - und wenn man keine Ahnung hat, hilt man sich Hilfe!
Wenn man krank ist, geht man doch auch zum Arzt!
Da ist wohl alles zu spät!
Lia
Joes
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:34

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von Joes »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich wende mich an ein Forum um dort nach Hilfe zu fragen. Andernfalls wäre ich schon bei einem Steuerberater. Das Dasein als Student verhindert dies aber bis zu einem gewissen Grad.

Gibt es hier jemanden, der weiß, ob sich die teilweise Vorläufigkeit der Bescheide ausnutzen lässt?
Ich ziele hier nur auf die Werbungskosten ab, die dort genannt sind. Dass die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit nicht mehr zu ändern sind halte selbst ich für äußerst wahrscheinlich.

Grüße

Johannes
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von schlauelia »

nein, 2013 ist nicht mehr änderbar! Die "teilweise Vorläufigkeiten" lassen sich nicht dazu "ausnutzen"! Die Werbungskosten hätten damals erklärt werden müssen!
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Schätzbescheid aus dem Jahr 2013 ändern lassen

Beitrag von StephanM »

Auf Grund der vorherigen Bestandskraft sind die Besteuerungsgrundlagen, also die Einkünfte und Sonderausgaben nicht mehr änderbar. Ein Einspruch gegen den Bescheid 2013 lässt nur die Möglichkeit offen die bisherige Änderung rückgängig zu machen.
Wenn in 2013 das zu versteuernde Einkommen so gering war, das kaum oder keine Steuern angefallen sind, so verpufft der Verlust aus 2014 anscheinenden wirkungslos. Hier wäre ein Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrages möglich gewesen. Dieser hätte aber auch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden müssen. Die Rechtsbehelfsfrist ist für den Bescheid 2014 vom 04.01.2016 aber auch schon vor über einem Jahr abgelaufen.

Ergebnis: Die Bescheide sind bestandskräftig und nicht mehr änderbar.
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