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Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig? Was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis?

Verfasst: 18. Feb 2017, 09:59
von Christian123
Hallo zusammen,
laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)


FRAGE:
Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Gruß Chris

Re: Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig? Was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis?

Verfasst: 18. Feb 2017, 17:27
von muemmel
aber was fällt als Zusatzkosten an Ziemlich genau 1/3 des Verdienstes, bei 450 Euro also 135 Euro.

Re: Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig? Was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis?

Verfasst: 21. Feb 2017, 22:58
von Christian123
Hallo,
kann ich in dem besagtem Fall die Arbeit als Aufwandsentschädigung abrechnen?

Gruß Christian