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Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 15:16
von Gerd aus Dresden
Werte Steuerprofies,
ich versteh die Welt nicht mehr. Wir haben heute den Lohnsteuerbescheid erhalten. Da mussten wir erfahren, obwohl der Minijob Lohnsteuerbefreit ist (450€ Basis) Trotzdem zum gesammt Einkommen gezählt wird und die kalte Progession zuschlägt. So müssen wir, obwohl wir was zur Rente verdient haben trotzdem 25% auf unseren Minijob Steuern bezahlen. Ist das Rechtens? Wer kann uns dies erklären? Oder sollen wir den Steuerbescheid wiederrufen. Können wir da Angaben zur Arbeitsweg und Sonderausgaben angeben. Dies Angaben hatten wir nicht gemacht.
Wer kann uns helfen.

Mit freundlichen Grüßen Gerd aus Dresden

Re: Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 16:09
von schlauelia
wurde wirklich ein echter Minijob ausgeübt???
AG zahlt alle Abgaben an die Minijobzentrale ODER
hat der AG normal berechnet - Steuerklasse I? Gab es eine Lohnsteuerbescheinigung?
Werbungskosten müssen über 1.000,-- , damit sie sich auswirken!
Welche Sonderausgaben?

GGf. Einspruch einlegen und die Tatsachen klären - Frist ein Monat!

Lia

Re: Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 16:36
von Gerd aus Dresden
Hallo Lia,

danke für die erste Anrwort. w
Wir haben die Bescheinigungen von der Minijobzentrale Knappschaft Bahn See. Was der AG sehe ich nur auf der Lohnsteuerbescheinigung meiner Ehefrau gesamt unter 22. Arbeitgeberanteil zur a)gesetzlichen Rentenversicherung 380€.
Bei mir die gleiche Minijobzentrale. Lohnsteuerbescheinigung 22. Arbeitgeberanteil a) zur gesetzlichen Renteversicherung und 28. Beiträge zur Kranken & Pflegeversichering der Mindestvorsorgepauschale. Bei meiner Frau Großbuchstabe S und bei mir ist nichts eingetragen. Auch keine Steuerklasse. Wir hatten immer 4/4.
Ist es richtig, wenn ich keine Lohn-Steuern im Lohn gezahlt so kann ich auch keine Werbungskosten, (wie Fahrtkosten und Werbungskosten über 1000€ was normale berufstätige,) gelten machen?

MfG Gerd

Re: Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 17:33
von schlauelia
wenn tatsächlich Minijob über Knappschaft, darf der Lohn nicht bei der Steuererklärung versteuert werden!
Mein Tipp: rufen Sie beim FA an - geht schneller als schriftlich!
Lia

Re: Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 17:51
von muemmel
Nun ja - WIE kommen die Angaben zum Minijob eigentlich in der Steuerbescheid? Wenn die nicht von Ihnen in die Steuererklärung geschrieben worden sind, dann kann das doch nur über ELStAM zum Finanzamt gekommen sein. Und das heißt, es handelt sich um Minijobs auf Lohnsteuerkarte, die dann eben auch zu versteuern sind.

Re: Mini Job als Renter

Verfasst: 10. Nov 2016, 18:03
von Gerd aus Dresden
Hallo Lia,

ich habe beim FA angerufen, morgen bekommen wir den schriftlichen Lohnsteuerbescheid. Wir sollen unsere Minijob-Meldebescheinigung mit den Wiederuf zur zur Lohnsteuerbescheingung einsenden. Außerdem die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Ich danke für die Wertvolle Info. Haben Sie jetzt noch wichtige Infos zum Tema?
Jetzt wird es bei uns Rentnern etwas ruhiger.
Mit freundlichen Grüßen Gerd aus Dresden